WEITERE REGELN FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET

Das Europäische Parlament billigte am 12. September 2018 den Entwurf für die Reform des Urheberrechts. Das EU-Parlament, der Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission nehmen nun Gespräche auf. Die Richtlinie wird innerhalb einer Übergangsfrist jeweils in nationales Recht umgewandelt. Noch vor der Wahl zum EU-Parlament im Mai 2019 soll das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss kommen.
Internetdienste wie Google und Facebook dürfen künftig nicht mehr eigenmächtig Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen. Hierfür sollen sie die Erlaubnis der Herausgeber einholen. Diese dürfen eine Zahlung verlangen. Eingeführt wird das sogenannte Leistungsschutzrecht. Die großen Plattformen müssen auch Inhalte ihrer Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen prüfen und ggf. beseitigen. Bewerkstelligen wollen sie dies mit Upload-Filtern schon beim Hochladen. Ausnahmen gibt es für kleine und mittlere Unternehmen.

Zudem will die EU-Kommission die großen Internet-Unternehmen dazu bringen, extremistische Inhalte binnen einer Stunde zu entfernen. Hierzu werden das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten eine Vorlage erhalten, die der Zustimmung bedarf. Nationale Behörden sollen die besagten Inhalte künftig markieren und Anordnungen zum Löschen an die Internetfirmen senden. Auch sollen die Konzerne dafür sorgen, dass gelöschte Inhalte nicht erneut hochgeladen werden. Bei Verstößen müssen sie mit hohen Strafzahlungen rechnen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*