PAKT FÜR SICHERE, GEORDNETE UND REGULÄRE MIGRATION

Mit dem weltweit wachsenden Wohlstandsgefälle werden die Migrationsströme auf der Erde immer weiter zunehmen. Armut, Gewalt, Überbevölkerung und nicht zuletzt die Auswirkungen des Lebensstils in den Industriestaaten sind Gründe dafür, dass sich immer mehr Menschen in Bewegung setzen. Zugleich verlieren die Völker der technisch höher entwickelten Länder die Fähigkeit, ihren Fortbestand aus eigener Kraft zu sichern.

Dies beschäftigt seit vielen Jahren auch die UN, wie beispielsweise dem Dokument „Replacement Migration” (Bestanderhaltungsmigration, siehe http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsumGerman.pdf) aus dem Jahre 2001 zu entnehmen ist. Ein weiteres Dokument aus dem Jahre 2009 zeigt auf, wie viele Migranten die Staaten der EU maximal zusätzlich aufnehmen können. Laut der „Studie über die Möglichkeit der Festlegung eines Mechanismus für die Umsetzung von Begünstigten des internationalen Schutzes” (siehe https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/e-library/docs/pdf/final_report_relocation_of_refugees_en.pdf) hat Deutschland gemäß Tabelle 12 Kapazität für insgesamt 274’539’094 Personen. Für die Studie zur Umsiedlungspolitik hatte die EU ein Konsortium, bestehend aus der Eurasylum Limited und der Firma Ramboll Management Consulting, beauftragt. Erstellt wurde sie im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages des Europäischen Flüchtlingsfonds.

Im Jahre 2016 verabschiedeten alle 193 Mitgliedsstaaten der UN die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten”. Sie einigten sich auf die Erarbeitung zweier Vorlagen – eines „Globalen Pakts für Flüchtlinge” sowie eines „Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration”. Grundlage für die erste Vorlage war ein Aktionsprogramm des UNHCR.

Der Entwurf des Leitwerkes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wurde im Juli 2018 fertiggestellt und von allen Mitgliedsstaaten außer den USA gebilligt. Im Dezember soll die Vorlage bei einem Gipfeltreffen der Mitgliedsstaaten durch Zustimmung angenommen werden. Dieses Treffen findet am 11. und 12. Dezember 2018 in einem Konferenzzentrum bei Marrakesch statt. Erwartet werden bis zu 6000 Teilnehmer, darunter Vertreter von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Die zu beschließende Vorlage enthält 23 Ziele und Verpflichtungen, z. B. verbesserte Informationen für potenzielle Migranten, erleichterte Visa-Vergabe, Anspruch auf juristische Hilfen und auf Integration in den Arbeitsmarkt der Aufnahmeländer. Durch internationales Zusammenwirken sollen die Ströme von Migranten, welche ihr Land aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, gesteuert werden. Das Dokument ist auf der Seite der UN (siehe http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf) veröffentlicht.

Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration” ist nur eines von mehreren UN-Werken, die mit Blick auf die zunehmenden Wanderungsbewegungen entstanden. UNO-Generalsekretär Guterres bezeichnete die Flüchtlingsbewegung als positives weltweites Phänomen und verwies darauf, dass Migranten ein bemerkenswerter Antrieb für das Wirtschaftswachstum seien.

Den Anstoß zum „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration” gab die mit der UN verbundene Internationale Organisation für Migration (IOM). Federführend bei der Erstellung war Deutschland, welches die Interessen verschiedener Gruppen berücksichtigte. Regierungsvertreter, Nichtregierungsorganisationen und der „private Sektor”, wie im Dokument einflussreiche Kreise umschrieben werden, bildeten drei Arbeitszirkel, die in einem Bündnis zusammenwirkten. Die UNO initiierte das „Global Forum on Migration and Development”. Geleitet wird dieses seit dem 1. Januar 2017 von Deutschland und Marokko. Dort wurde das besagte Dokument verfasst. Das „Global Forum on Migration and Development” wurde im Jahre 2007 ins Leben gerufen, als der Gedanke einer internationalen Regelung aufkam. Zweiter Bündnispartner ist die Arbeitgeberorganisation IOE, dritter die „Global Agenda Council on Migration”. Diese ging vom Weltwirtschaftsforum in Davos aus. Im Jahre 2012 kamen dort alle drei Bündnispartner zusammen. Auch die Kirche leistet ihren Beitrag, indem sie das Vorhaben aufwertet.

Der Pakt ist als „rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert”. Dies ist der Drucksache 19/4763 des Deutschen Bundestages (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904763.pdf) zu entnehmen und bedeutet, dass keine unmittelbare Bindung besteht, aber auf entsprechendes Recht hingearbeitet wird. Darauf basierend können Entscheidungen und Urteile folgen, welche die Rechte der Zuwanderer stärken und die Migration erleichtern. Die Grenzen der Staaten könnten damit in ferner Zukunft ihre Barrierewirkung de facto verlieren und künftig nur noch Verwaltungszonen umreißen.

Befürworter des Paktes begrüßen dies und nennen Kriege, Armut, Perspektivlosigkeit und den Klimawandel, welcher einige Regionen der Erde unbewohnbar machen werde, als Fluchtgründe. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, die Migration zu koordinieren und den Menschen Grundrechte zuzuerkennen. Zudem erfülle Deutschland bereits viele der 23 angegebenen Ziele, etwa den Zugang zu Sozialleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung sowie die Möglichkeit des Familiennachzuges. Vielmehr habe die UN die Transitländer im Blick, oder solche, in denen Arbeitsmigranten ausgebeutet würden, z. B. die Golf-Staaten.

Inzwischen mehren sich auch kritische Stimmen. Es wird behauptet, man bediene sich bei der Ausgestaltung der Texte verschleiernder Formulierungen, sodass die Allgemeinheit als Mitleser glaube, die Initiatoren wollten sich für mehr Menschlichkeit einsetzen. Stattdessen gehe es sich um eine bedarfsorientierte, gesteuerte Zuwanderung im Sinne der Wirtschaft. Billige Arbeitskräfte sollen der Industrie zu mehr Wachstum verhelfen, während die Kosten der Allgemeinheit übertragen würden. Denn die Einwanderung gering qualifizierter Menschen sei eine Einwanderung in die Sozialsysteme. Die Beteiligung der Allgemeinheit an den Lebenshaltungskosten begünstige, dass Unternehmen die Löhne für einfache Arbeit senken können. Die Mieten würden aufgrund der höheren Nachfrage steigen, der Konsum ebenso, was die Wirtschaft auch von dieser Seite aus antreibe und letzten Endes dem Kreditgeschäft zu Gute komme. Der Pakt unterscheide nicht zwischen Migranten und Flüchtlingen, weil dies für das Vorhaben irrelevant sei. Die Souveränität der Staaten werde langsam immer weiter eingeschränkt.
Einige Kritiker glauben, es würden heimlich die Ideen des US-amerikanischen Gelehrten Earnest Albert Hooton umgesetzt. Dieser hatte im Jahre 1943 darüber geschrieben, wie durch Ansiedlung fremder Völker in Deutschland der deutsche Nationalismus zerstört werden könne. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel der BBC vom 21. Juni 2012 (siehe https://www.bbc.com/news/uk-politics-18519395). Darin sagt der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Migration, Peter Sutherland, die EU sollte ihr Bestes geben, um die Homogenität ihrer Mitgliedstaaten zu unterminieren.
Pessimisten gehen noch weiter und behaupten, es soll auf neue, multikulturelle Siedlungsgebiete hingearbeitet werden. Der Lebensstandard werde auf das Niveau der Zugewanderten sinken, wenn die heutige Mittelschicht diese unterstützen müsse. Man schaffe eine neue Generation von Wanderarbeitern – kulturell gemischt, in sich uneinig, und nur soweit gebildet, wie zur Erledigung der Lohnarbeit nötig.

Nach dem USA erklären weitere Staaten, dem Pakt in dieser Form nicht zustimmen zu wollen und führen einige der eben genannten kritischen Anmerkungen als Gründe an. Die Bundesregierung dagegen hob die aus ihrer Sicht positiven Aspekte einer solchen Vereinbarung hervor.

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