MASKENPFLICHT AB 24. APRIL 2020 AUCH IN GERA

Beispielbild

Die SARS-CoV-2-Fallzahlen in Deutschland steigen seit einigen Tagen langsamer an, und es gibt insgesamt mehr Genesene als Infizierte. In Gera ist der Trend ein anderer. Stiegen die Zahlen zu Beginn der Pandemie nur sehr langsam, haben sie sich zwischen dem 10. und 21. April 2020 verdoppelt. Nicht einmal ein Drittel der Infizierten gilt als genesen.

Aus diesem Grunde hat sich die Stadtverwaltung bereits am 19. April 2020 dazu entschieden, ab Freitag, dem 24. April 2020, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einzuführen. An diesem Tag tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

Auch der Freistaat Thüringen veröffentlichte am 21. April 2020 in einer Pressemitteilung die Absicht, ab Freitag die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV einzuführen.

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten auch Schals, Tücher oder selbstgenähte Bedeckungen. Die professionellen FFP2- oder FFP3-Masken sollen weiterhin vorrangig für medizinisches Personal genutzt werden. „Ich bitte alle Geraer um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient dem eigenen, aber auch dem Schutz unserer Mitmenschen vor dem Coronavirus“, appelliert Oberbürgermeister Julian Vonarb an die Geraer Bürger.

In den vergangenen Wochen haben viele Vereine und Änderungsschneiderein damit begonnen, selbstgenähte Bedeckungen herzustellen. Selbst hergestellte Versionen, die den Mund und die Nase bedecken, sind auch ausreichend.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera sieht derzeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, neben der oben aufgeführten Nutzung zum Beispiel im ÖPNV, unter anderem auch in Taxis, bei Betreten und Aufenthalt von/in geöffneten Verkaufsstellen und Geschäften, in öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Behörden sowie bei der Nutzung von Angeboten und Dienstleistungen vor.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*