WENN DAS GESUNDHEITSAMT SICH NICHT SOFORT MELDET

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Mit Stand 14. Dezember 2020 gab es in Gera 423 testpositive Menschen. Der Sieben-Tage-Wert stieg auf 309,3 und erreichte damit einen neuen Höchstwert. Aufgrund der Vielzahl an neuer testpositiver Personen — 126 kamen am Wochenende hinzu — und einer noch viel höheren Zahl an Menschen in Quarantäne – am 14. Dezember waren es 1266 – stoßen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an ihre Grenzen. Trotz personeller Verstärkung ist es derzeit nicht immer möglich, alle betroffenen Personen sofort anzurufen, sobald ein positives Testergebnis beim Gesundheitsamt vorliegt.

„Wir bitten alle betroffenen Personen um Geduld und Nachsicht“, so die Leiterin des Amts für Gesundheit und Versorgung, Monika Jorzik. Das Gesundheitsamt hat deshalb Verhaltenshinweise bzw. wichtige Informationen zusammengestellt. Diese gelten auch, wenn Betroffene von ihrem Arzt, dem Krankenhaus oder anderen Teststellen ein positives Testergebnis auf das Corona-Virus erfahren haben. Nachzulesen sind diese auch unter „www.corona.gera.de/betroffen”.

Hierzu teilt das Gesundheitsamt folgendes mit:

Isolieren Sie sich selbst. Bleiben Sie zu Hause.
Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen in den kommenden Tagen die Dauer der Quarantäne telefonisch besprechen und auch schriftlich mitteilen.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Die schriftliche Mitteilung wird nachgereicht.
Für die in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder wird auch Quarantäne angeordnet, d. h. sie sollen ab sofort auch zu Hause bleiben. Die Familienangehörigen könnten sich angesteckt haben. Die Zeit zwischen einer Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt etwa fünf bis sechs Tage.
Oft treten folgende Symptome der Erkrankung auf: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Atemnot.
Aber auch über andere Symptome wie Durchfall oder Kopfschmerzen wurde berichtet. Deshalb sollen Sie und alle Familienmitglieder ihre Gesundheit beobachten. Die im Haushalt lebenden Familienmitglieder sind Kontaktpersonen.
Ein Test auf Covid-19 kann für Kontaktpersonen die Sicherheit bringen, ob zu dem Zeitpunkt der Testung eine Ansteckung erfolgt ist. Der Test ist freiwillig und wird für Kontaktpersonen, wie z. B. die Familienmitglieder, durch das Gesundheitsamt veranlasst, aber frühestens ab Tag fünf bis sieben des letzten Kontakts zur infizierten Person.
Die Quarantänezeit wird bei einem negativen Testergebnis nicht verkürzt. Auf das Virus positiv getestete Personen werden nicht wiederholt getestet.
Hauptübertragungsweg für die Erkrankung sind Tröpfchen oder Aerosole in der Luft. Deshalb werden vom Gesundheitsamt die Kontaktpersonen ermittelt, die in der ansteckungsverdächtigen Zeit (ab zwei Tage vor Beginn der Symptome oder bei Personen ohne Symptome ab zwei Tage vor dem Testtermin und nur in dieser Zeit) direkten Kontakt zur infizierten Person hatten, vor allem Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts-Kontakt, z. B. im Rahmen eines Gesprächs oder Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu Sekreten der oberen Luftwege, wie z. B. Küssen, Anhusten, Anniesen oder Personen, die sich über eine längere Zeit gemeinsam in einem schlecht gelüfteten Raum ungeschützt aufgehalten (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit der infizierten Person (z.B. Kitagruppe, Schulklasse) hatten. Informieren Sie ihre Kontaktpersonen. Empfehlen Sie diesen, sich auch zu isolieren, ihre Kontakte zu reduzieren und sich gesundheitlich zu beobachten. Achten Sie darauf, ob die Personen wirklich in dem angegebenen ansteckungsverdächtigen Zeitraum Kontakt zu Ihnen hatten. Überlegen Sie auch ob Hygienekonzepte bzw. die AHAL -Regelungen eingehalten wurden.
Schreiben Sie die Kontaktdaten dieser Personen für das telefonische Gespräch mit dem Gesundheitsamt auf. Für diese Kontaktpersonen wird das Gesundheitsamt auch schriftlich Quarantäne anordnen, wenn es erforderlich ist. Die Kontaktpersonen werden in den kommenden Tagen durch das Gesundheitsamt angerufen, wenn Sie uns diese Personen benannt haben. Die Kontaktpersonen müssen sich nicht selbst beim Gesundheitsamt melden.
Alle Personen, die nur einen Kontakt zu einer Kontaktperson und zu keiner infizierten Person hatten, müssen sich nicht isolieren im Sinn einer Quarantäne. Zur Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Händewaschen, Husten- und Niesen in die Armbeuge, MNB und Lüften) sind selbstverständlich alle Personen aufgefordert.
Das Virus ist leicht übertragbar und die COVID-19-Erkrankung kann mit leichten Symptomen oder leider auch sehr schwer verlaufen. Wenn Sie sich sehr schlecht fühlen, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt, wenn dieser nicht erreichbar ist, können Sie auch über die 116117 oder in lebensbedrohlichen Fällen über die 112 Hilfe holen.
Schreiben Sie sich auf, wann Sie die ersten Symptome hatten und wann Sie zum Test waren. Diese Fragen werden Ihnen die Mitarbeiter/innen vom Gesundheitsamt stellen.
Wenn Sie Fragen zum richtigen Verhalten haben, finden Sie weitere Informationen auf den Internetseiten der Stadt Gera oder beim RKI.

„Bitte helfen Sie mit, die Infektionsketten zu unterbrechen. Auch wenn das Gesundheitsamt nicht gleich anruft, können Sie mit Ihrem eigenverantwortlichen Verhalten dazu beitragen und verhindern, dass das Virus sich weiter ausbreiten kann“, resümiert Monika Jorzik vom Gesundheitsamt.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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