PRÄSENZUNTERRICHT AN SCHULEN SOLL EINGESTELLT WERDEN

Der Sieben-Tage-Wert in der Stadt Gera ist mit Stand 18. März 2021 auf 197,6 gestiegen. Aufgrund der Entwicklungen ist absehbar, dass die in Kürze auch in Gera deutlich über 200 steigt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erteilte die Weisung, dass bei Überschreitung der Zahl 200 der Präsenzbetrieb in staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate einzustellen ist. Diese Maßnahme soll zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Die jeweilige Kommune bzw. Landkreis ist verpflichtet, die Umsetzung dieser Vorgabe sicherzustellen.

Die Stadt Gera ist daher gezwungen, eine Allgemeinverfügung, die eine Einstellung des Präsenzbetriebs von Schulen vorsieht, zu planen. Der Sieben-Tage-Wert der Stadt Gera wird voraussichtlich schon am 19. März über 200 liegen. Die Allgemeinverfügung soll zeitnah veröffentlicht werden, damit auch die betroffenen Eltern, Lehrer und Schüler rechtzeitig informiert sind, um weitere Handlungen beispielsweise bei der Organisation der Notbetreuung umsetzen zu können.

Um allen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich auf den Notbetrieb einzustellen, soll frühestens ab Mittwoch, den 24. März 2021, der Schulbetrieb eingestellt werden. Für Kinder bis zur Klasse 6 gelten die vom Bildungsministerium erstellten Regelungen der Notbetreuung.

„Ich hoffe, dass am kommenden Montag im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung abweichende Festlegungen noch beschlossen werden, um die Maßnahme noch abwenden zu können.“ so der Oberbürgermeister der Stadt Gera, Julian Vonarb.

Die Allgemeinverfügung soll dann vermutlich bis zum Ende der Osterferien am 11. April gelten.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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