WAS BEIM BESUCH DES TIERPARKS ZU BEACHTEN IST

Die Wetterprognosen für das kommende Wochenende sind vielversprechend. Wer einen Besuch im Geraer Tierpark plant, muss jedoch einiges beachten und aufgrund der aktuell gültigen Anforderungen auch mit Wartezeiten rechnen.

Bereits seit einigen Wochen müssen Besucher ein Kontaktnachverfolgungsformular ausfüllen, um Zutritt zum Tierpark zu erhalten. Dies kann vor Ort geschehen oder im Vorfeld online unter „https://tierpark.gera.de“. Dort kann das Formular heruntergeladen, ausgefüllt und am Eingang abgegeben werden.

Darüber hinaus müssen Besucher einen der folgenden drei Nachweise erbringen:

Getestete Besucher
Der Testnachweis ist für Kinder ab sechs Jahren notwendig.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Der Test muss offiziell bescheinigt sein.
Eine mobile Teststation ist am Eingang Martinsgrund vorhanden.

Genesene Besucher
Benötigt wird eine Bescheinigung über einen positiven PCR-Test oder der Quarantänebescheid oder ein ärztliches Attest. Das Dokument muss belegen, dass der positive PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter ist als sechs Monate.

Vollständiger Impfschutz
Dieser ist zu belegen durch Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

„Um dies zu prüfen und zu kontrollieren, benötigen wir mehr Zeit, weshalb es zu Wartezeiten an den Eingängen des Tierparks kommen kann. Wir bitten alle Besucher um Verständnis und Geduld“, so Konrad Nickschick, Umweltamtsleiter und zuständig für den Geraer Tierpark.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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