WEITERE LOCKERUNGEN IM STADTGEBIET AB DEM 2. JUNI 2021

Die neue Thüringer Verordnung tritt ab dem 2. Juni 2021 in Kraft. Für die Stadt Gera bedeutet dies, dass alle Regelungen, die unter einem Corona-Sieben-Tage-Wert von 35 gelten, sofort umgesetzt werden können. Gera war bereits am 29. Mai 2021 fünf Werktage lang in Folge unter dem Schwellenwert von 35.

Es gilt nun folgendes:

Ein Hausstand darf sich in geschlossenen Räumen mit zehn weiteren Personen treffen.

Veranstaltungen dürfen grundsätzlich stattfinden. Eine Veranstaltung unter freiem Himmel muss zwei Tage vorher angemeldet werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Tests erforderlich. Diese Veranstaltungen müssen ebenfalls zwei Tage vorher angemeldet werden.

Bei Eheschließungen und Bestattungen gibt es keine Begrenzung mehr von Teilnehmern.

Der organisierte Sport ist ohne größere Einschränkungen möglich. Lediglich ein vorbeugender Infektionsschutz ist notwendig.

Schulen und Kindergärten befinden sich in Stufe Grün und können mit primärem Infektionsschutz öffnen.

Die Gastronomie darf auch im Innenraum öffnen; es muss eine Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden.

Hotels und Pensionen dürfen mit Datenerhebungen zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.

Im Einzelhandel gibt es keine Testpflicht mehr.

Theater, Museen usw. dürfen mit Datenerhebungen zur Kontaktnachverfolgung wieder öffnen.

Musik,- Tanz,- Flug- und Fahrschulen dürfen wieder vollständig öffnen.

Kino, Freizeitparks, Sportangebote in Innenräumen dürfen mit Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung öffnen.

Fitnessstudios und Saunen dürfen wieder mit Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung öffnen.

Gesangs- und Blasmusikunterricht: mit Test und Kontaktnachverfolgung

Chor- und Orchesterproben sind in geschlossenen Räumen mit Test und Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung erlaubt.

Tanzschulen, Yogastudios und ähnliche dürfen nur mit Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung öffnen.

Bei kommerziellen Sportangebote gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.

Bäder unter freiem Himmel sind geöffnet. In Hallenbädern muss es eine Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung geben.

Familienferienstätten öffnen mit Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung.

Discotheken und Swingerclubs könne auf Antrag öffnen.

„Die lange Zeit der Entbehrungen ist endlich vorbei. Dank vieler verschiedener Faktoren, unter anderem der Fortschritt beim Impfen aber auch die Disziplin der Geraer, hat unsere Stadt eine Inzidenz, mit der von heute auf morgen wieder fast alles möglich ist. Ich bitte um Nachsicht, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Veröffentlichung der neuen Verordnung nicht alles sofort wieder wird öffnen können. Aber nach und nach wird wieder Normalität unseren Alltag bestimmen, nicht mehr ein Virus“, betont Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Da viele Öffnungen an eine Kontaktnachverfolgung gekoppelt sind, wirbt Julian Vonarb nochmals, die kostenlose und digitale Möglichkeit „Darfichrein.de“ zu nutzen. Geraer Firmen können sich unter „www.darfichrein.de“ mittels ihrer Postleitzahl registrieren und über einen QR-Code die Kontakte ihrer Besucher und Kunden schnell und einfach erfassen.

Sollte der Corona-Sieben-Tage-Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 steigen, muss in den meisten Fällen zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung noch ein Negativtest vorgelegt werden bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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