EINWOHNERFRAGESTUNDEN VOR DEN STADTRATSSITZUNGEN

Bisher wurde einmal im Quartal zu einer Einwohnerfragestunde eingeladen. Zukünftig wird vor jeder Sitzung des Geraer Stadtrats den Bürgern der Stadt die Möglichkeit gegeben, den Vertretern der Stadtverwaltung sowie den Stadträten Fragen zu stellen und ins Gespräch zu kommen.

Am 31. März 2021 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen das Sechste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) veröffentlicht und trat am 1. April 2021 in Kraft. Dieses Gesetz hat unter anderem den § 15 ThürKO (Unterrichtung und Beratung der Einwohner) um einen Absatz 1a ergänzt, welcher wie folgt lautet: „Der Gemeinderat soll bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnern Gelegenheit geben, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde); das Nähere regelt die Hauptsatzung.“ Erforderliche Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Gera sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse werden im 2. Halbjahr 2021 erfolgen.

Die nächste Einwohnerfragestunde findet am 14. Juli ab 17.40 Uhr statt.

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