DEMONSTRATIONEN GEGEN DIE CORONA-POLITIK AN MEHREREN ORTEN

Aufgrund verschiedener Versammlungslagen im Zusammenhang mit der Corona-Situation führte die Landespolizeiinspektion Gera am Montag, den 28. Februar 2022, einen Polizeieinsatz im Bereich Gera, Greiz und Altenburg durch. Die LPI Gera wurde dabei von weiteren Thüringer Kräften unterstützt.

Insgesamt beteiligten sich zwischen 17.45 Uhr und 20.45 Uhr im Bereich der LPI Gera etwa 3330 Personen an zum Teil angemeldeten, aber auch nicht angemeldeten Versammlungen. Die Versammlungslagen wurden von Polizeikräften begleitet.

Bei den drei angemeldeten Versammlungen nahmen in Gera auf dem Marktplatz neun Personen, in der Geraer Breitscheidstraße 55 Personen und in Altenburg auf dem Marktplatz 26 Personen teil.

Neben den angemeldeten Versammlungen kamen in mehreren Städten im Bereich der LPI Gera Personen zusammen, um in Form von illegalen Aufzügen zu protestieren.

Im Rahmen dieser nicht angemeldeten Versammlungen demonstrierten in Gera rund 1200 Personen, in Greiz etwa 300 Teilnehmer, in Zeulenroda etwa 400 Teilnehmer, in Weida 25 Teilnehmer, in Berga sieben Personen, in Altenburg 1200 Teilnehmer, in Schmölln 82 Teilnehmer und in Meuselwitz 26 Personen.

Desweiteren wurden Aufrufe zu Versammlungen mit Bezug zu einer deutschlandweiten Impfstreikkampagne polizeilich bekannt, welche am Montagnachmittag auf Klinikgeländen stattfinden sollten. In Bereich des Geraer Klinikums verzeichnete die LPI Gera neun Teilnehmer. In Greiz und Altenburg waren keine Teilnehmer anwesend.

Die Kritiker der Corona-Maßnahmen trugen bei den Versammlungen am Abend nahezu ausnahmslos weder Mund-Nase-Bedeckungen, noch wurden die gebotenen Abstände eingehalten. Desweiteren wurde in Gera als Auftakt der Versammlung ein Feuerwerk gezündet.

Im Zuge des gesamten Einsatzgeschehens wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen und Identitätsfeststellungen durchgeführt. Nach vorläufigen Stand leiteten die Beamten insgesamt zwölf Strafanzeigen, u. a. wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Beleidigung und Widerstands, sowie vier Ordnungwidrigkeitenanzeigen ein.

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