IHK WARNT VOR EXTREMEN FOLGEN BEI GAS-LIEFERSTOPP

Am 30. März 2022 rief das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. (Grafik: Bundesregierung/Notfallplan Gas)

Die Industrie- und Handelskammer warnt vor extremen wirtschaftlichen Folgen bei einem Ende der Gaslieferungen aus Russland und empfiehlt den Betrieben in jedem Falle, in Austausch mit dem zuständigen Gasnetzbetreiber zu treten und sich intensiv mit möglichen Folgen von Versorgungsengpässen auseinanderzusetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet.

Der Ankündigung Russlands, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren, folgte die Ablehnung der G-7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2022. Die russische Regierung hatte daraufhin gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um für den Fall einer drohenden oder eintretenden Gasversorgungskrise gewappnet zu sein, gibt es den „Notfallplan Gas“, der drei Krisenstufen umfasst. Während die Frühwarn- und Alarmstufe auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure setzen, greift die Notfallstufe zusätzlich auf hoheitliche Instrumente zurück. Die Zuständigkeit für das Ausrufen von Frühwarn- und Alarmstufe liegt beim BMWK und wird durch Presseerklärung bekanntgegeben. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung und wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. In Abhängigkeit von Schweregrad, Dringlichkeit und erforderlicher Maßnahmenart können auch sofort Alarm- und Notfallstufe festgestellt werden.

Konkretisiert wird der „Notfallplan Gas“ durch den Leitfaden Krisenvorsorge Gas, der insbesondere die prozessualen Abläufe und die damit verbundenen Informationspflichten und Kommunikationswege für eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen beschreibt und darüber hinaus auch für die Szenarien eines lokalen Versorgungsengpasses sowie einer Überspeisung des Marktgebiets gültig ist.

Bei einem Lieferstopp wären in den Folgemonaten in erster Linie viele Unternehmen von Abschaltungen betroffen, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Dabei wären alle Wertschöpfungsketten negativ beeinflusst. Die Ausrufung der Frühwarnstufe im „Notfallplan Gas“ durch die Bundesregierung nannte Adrian in diesem Zusammenhang verantwortungsvoll.

QUELLE: IHK OSTTHÜRINGEN ZU GERA

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*