WAS HAT ZWISCHEN DEM 27. UND 30. DEZEMBER GEÖFFNET BZW. GESCHLOSSEN?

Einige Ämter, Abteilungen und Einrichtungen der Geraer Stadtverwaltung bleiben „zwischen den Jahren“, also vom 27. bis 30. Dezember 2022, geschlossen. Bereiche, die vor allem für die Bürger wichtig sind, bleiben selbstverständlich geöffnet. Dazu gehören:

  • der Stadtservice H 35, das Standesamt, die Ausländerbehörde (zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung)
  • die KFZ-Zulassungsbehörde und die Führerscheinstelle öffnen für den Bürgerverkehr nur am 29. und 30. Dezember
  • das Sozialamt ist besetzt, um die Umstellung auf das Bürgergeld ab 1. Januar 2023 abzusichern
  • die Stadt- und Regionalbibliothek sowie die Stadtteilbibliothek in Lusan (sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet)
  • die Friedhofsverwaltung ist jeweils bis 13 Uhr besetzt (keine Einäscherungen vom 23. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023)
  • Orangerie und Otto-Dix-Haus bleiben für Besucher geöffnet
  • der Tierpark

Die Feuerwehr und der Winterdienst sind natürlich immer einsatzbereit. Alle anderen Bereiche bleiben unbesetzt bzw. geschlossen. Dazu gehören auch die drei städtischen Museen:

  • Stadtmuseum (inklusive Höhler)
  • Museum für Angewandte Kunst sowie
  • Museum für Naturkunde

Sie sind vom 24. Dezember 2022 bis 6. Januar 2023 nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Höhler bleiben aufgrund von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten sogar bis Ende Januar geschlossen.
Der Service-Generationen schließt bereits ab dem 19. Dezember und ist ab dem 2. Januar 2023 wieder für Beratungen aller Art geöffnet.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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