OBERGRENZE FÜR DEN BESITZ BEIM DIGITALEN EURO NOCH OFFEN

Der geplante digitale Euro wird sich in zwei Punkten deutlich vom bisherigen Geld unterscheiden: Er wird direkt von der Zentralbank ausgegeben, und für den Besitz soll es eine Obergrenze geben. Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, sagte laut Zeitungsberichten, die Höhe des Limits werde voraussichtlich erst kurz vor der tatsächlichen Ausgabe bekanntgegeben. Die neue Währung sei nicht als Wertaufbewahrungsmittel gedacht und soll sich auf das allgemeine Bankengeschäft nicht negativ auswirken.

Die Europäische Kommission hatte angekündigt, den digitalen Euro nur als Ergänzung zum bisherigen Geld einzuführen. Er wäre dann neben Bargeld und Giralgeld das dritte Zahlungsmittel. Weil aber gleichzeitig Voraussetzungen geschaffen werden, um die neue Währung als gesetzliches Zahlungsmittel zu verankern, sowie Bedingungen, die das Zahlen mit Bargeld erschweren und verteuern, gehen Kritiker von einer gewollten Benachteiligung zu Gunsten der neuen Währung aus.

Laut der EU-Kommission hat ein digitaler Euro viele finanzpolitische Vorteile. Ohne diesen könnte hingegen das Vertrauen in Geschäftsbanken, Geld und damit letztendlich den Euro schwinden, da bereits viele andere Länder eine allgemein verfügbare digitale Variante ihrer Währung entwickelten. Der digitale Euro diene somit auch der Geldstabilität und Sicherheit. Eine Entscheidung wurde für Oktober 2023 angekündigt. Die Ausgabe sei frühestens 2026 möglich.

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