GEG KANN NICHT VOR DER SOMMERPAUSE VERABSCHIEDET WERDEN

Das Bundesverfassungsgericht hat die für den 7. Juli 2023 geplante Lesung und Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untersagt. Nachdem der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann am 6. Juli einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt hatte, gaben die Richter am Abend des gleichen Tages ihre Entscheidung bekannt. Heilmann kritisierte, dem Parlament sei zu wenig Zeit für die Beratung eingeräumt worden. Demzufolge sollte das Gericht anordnen, dem Parlament die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt:

„Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages.”

Die zweite und dritte Lesung darf somit in der laufenden Sitzungswoche nicht stattfinden. Eine Verabschiedung vor der Sommerpause ist dadurch nicht mehr möglich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf den Inhalt des Gesetzes, sondern das Verfahren. Inhaltlich sind sich die Regierungsparteien einig über den Entwurf.

Die in der Opposition befindliche Union fordert diesbezüglich einen Neuanfang und brachte einen entsprechenden Antrag ins Parlament ein. Kurzfristig wurde nun eine Debatte angesetzt. Diese beginnt um 9.45 Uhr am 7. Juli 2023. Wegen der bald beginnenden parlamentarischen Sommerpause und der verlagerten Beratungen könnte ein Inkrafttreten am 1. Januar 2024 unwahrscheinlicher werden. SPD, Grüne und FDP wollen das GEG Anfang September im Parlament verabschieden.

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