BEZAHLKARTE FÜR ASYLBEWERBER

In der Geraer Stadtratssitzung am Mittwoch, den 6. März 2024, wird die Beschluss-Vorlage „Umstellung der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf wiederaufladbare Sachbezugs- bzw. Bezahlkarten“ seitens der Geraer CDU-Fraktion eingebracht und im Gremium diskutiert werden. Das Ziel der Beschlussvorlage, eine politische Positionierung und Haltung durch den Stadtrat der Stadt Gera zu formulieren, begrüßt der Oberbürgermeister der Stadt Gera ausdrücklich, wird doch die seit Herbst durch die Stadtverwaltung Gera vermittelte Haltung jetzt eindeutig durch die Vorlage der CDU Fraktion im Geraer Stadtrat unterstützt. Seit Oktober 2023 plädiert der Oberbürgermeister gemeinsam mit Sozialdezernentin Sandra Wanzar für eine einheitliche Lösung zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber.

„Ich unterstütze die Haltung des Gemeinde- und Städtebundes in Thüringen, der auf eine einheitliche Regelung und ein rechtlich sicheres Vorgehen drängt. Nur so kann ein Flickenteppich vermieden werden“, erklärt das Stadtoberhaupt. Für die Kommunen sei es am sinnvollsten, mindestes ein einheitliches System je Bundesland zu schaffen. Bereits 14 Bundesländer haben sich auf ein bundesweites und einheitliches Verfahren geeinigt. So könne der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Bei einem weiterhin auszuzahlenden geringen Bargeldbetrag in Ergänzung zur Bezahlkarte würden die notwenigen Verwaltungsstrukturen und die Bürokratie für die Städte und Landkreise faktisch nicht minimiert werden können, wie es derzeit individuelle Modelle vorsehen. Auf Wunsch des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Michael Brychcy (CDU), und der Geschäftsführung des GStB wird der Oberbürgermeister der Stadt Gera auch zu dieser Angelegenheit am Freitag, den 8. März 2024, an der Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags im Rahmen einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände teilnehmen, um zur gegenwärtigen Lage der Asyl- und Flüchtlingssituation zu sprechen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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