BESTANDSERFASSUNG UND ARTENSCHUTZ

Für die Natur gibt es nur noch wenige Orte der freien Entfaltung.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat Kartierungsarbeiten zur Arterfassung im Jahr 2024 in Auftrag gegeben. Erfasst werden Arten, Biotope und Lebensraumtypen im Gelände. Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der
Staatlichen Vogelschutzwarte, ebenso die von ihnen Beauftragten, werden dabei auch frei zugängliche Privatgrundstücke in der freien Landschaft betreten. Belegen können sie ihren Einsatz durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes.

Gesucht werden Holzkäfer, hochgefährdete Insekten, Laufkäfer und Spinnen, invasive gebietsfremde Krebsarten, Kreuzkröten, Wechselkröten, Brutvögel, rastende Wasservögel, Kormorane, Nilgänse, Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten und Algen. Die Erfassungszeiträume und Erfassungsgebiete in Thüringen sind jeweils definiert.

Das Ziel ist der Erhalt wildlebender Arten und der Biodiversität in Thüringen. Hierfür ist eine Bestandserfassung notwendig.

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