DROHEN NACH DEN WAHLEN FAHRVERBOTE?

Nicht nur der CO₂-Ausstoß steht im Fokus. Die Emissionsgrenzwerte werden soweit abgesenkt, dass sogar der Reifenabrieb relevant wird.

Wer sich heute ein Auto kauft und glaubt, mit Erfüllung der neuesten Anforderungen künftig freie Fahrt zu haben, dürfte sich vermutlich schon in zwei Jahren verwundert die Augen reiben. Denn die CO₂-Maßgaben haben wesentlich größere Auswirkungen, als es sich die meisten Fahrzeugbesitzer vorstellen können. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind dabei das geringste Problem.

Wie das Magazin „Focus” berichtet, drohen durch das novellierte Klimaschutzgesetz drastische Maßnahmen wie extrem hohe CO₂-Preise, welche wiederum den Spritpreis nach oben treiben werden, und sogar Fahrverbote. Zu dieser Einschätzung kommt der IPCC-Experte Professor Dr. Niklas Höhne vom New-Climate-Institute.

https://www.focus.de/earth/experten/wissenschaftler-rechnet-mit-wissing-ab-mit-dem-neuen-klimaschutzgesetz-drohen-jetzt-wirklich-fahrverbote_id_259890868.html

Zwar wird unter den Sektoren ein Ausgleich ermöglicht, doch die anderen Bereiche würden eine zu geringe CO₂-Reduktion im Verkehr nicht kompensieren können. Wird dort bis zum Jahr 2023 nur mäßig reduziert, werde es fast unmöglich sein, 2045 die Klimaneutralität zu erreichen.

Die Herabsetzung der Feinstaubgrenzwerte kommt als weitere Hürde für den Fahrzeugverkehr hinzu. Betroffen sind dann auch E-Autos, weil bei einem sehr niedrigen Emissionsniveau bereits der Reifen- und Bremsabrieb relevant wird. Entsprechend werden auch die Euro-Normen geändert. Voraussichtlich im vierten Quartal 2026 wird Nummer 7 eingeführt. Damit endet die Verschärfung aber nicht, denn die allgemeinen Vorgaben zur Luftreinhaltung werden immer strenger. Der bisherige Tagesgrenzwert für PM 2,5 liegt bei 25, der künftige nur bei zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die WHO drängt auf einen Grenzwert von nur fünf Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Reduktion von CO₂ und Feinstaub schwieriger werden wird, je weiter es an die Zielmarken herangeht. Somit sind auch drastischere Maßnahmen zu erwarten. Durch die Kopplung mit dem Gesundheitsschutz und einklagbaren Rechten muss dann auch mit Notstandsmaßnahmen gerechnet werden.

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