AFD GEHT GERICHTLICH GEGEN EINSTUFUNG VOR

Die Partei Alternative für Deutschland hat eigenen Angaben zufolge Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln versandt worden. Das dem Innenministerium unterstehende Bundesamt hatte die Partei am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AFD forderte die Behörde danach auf, die Einstufung bis zum 5. Mai 2025, 8 Uhr, zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weil das Bundesamt dies nicht tat, reichte die AFD ihre vorbereitete Klage mit Eilantrag ein. Nun müssen die Richter entscheiden, ob die Einstufung „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ rechtlich haltbar ist.

Das Gutachten der weisungsgebundenen Behörde bleibt weiterhin unter Verschluss. Als Grund wird der Quellenschutz angegeben. Im ARD-Presseclub vom 4. Mai 2025 sagte die Journalistin Melanie Amann vom Magazin „Der Spiegel“, ihr Kollege Wolf Wiedmann-Schmidt habe das Gutachten offensichtlich gesehen. In der Fernsehsendung wurde die Herkunft bestimmter Zitate angesprochen.

Kritiker sehen einen Zusammenhang zwischen der Stärke der AFD und den anschließenden Einstufungen. Diese Abfolge sei auch in den betroffenen Bundesländern zu beobachten gewesen. Einzelbefragungen deuten darauf hin, dass die AFD durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiteren Zulauf erhält. In der Wahrnehmung vieler Wahlberechtigter dient die jüngste Einstufung dazu, die größte Oppositionspartei im Land stärker bekämpfen zu können.

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