ENTSCHEIDUNG ZU RUSSISCHEM VERMÖGEN STEHT AN

Die Europäische Kommission plant Notfallmaßnahmen gemäß Artikel 122 des EU-Vertrages. Die entscheidende Gipfelfassung wird am 18. Dezember 2025 erwartet.

Innerhalb der Europäischen Kommission werden derzeit Überlegungen zur intensiveren Nutzung der festgesetzten russischen Staatsbankgelder angestellt. Bei der Depotbank Euroclear in Belgien lagern rund 185 Milliarden Euro. Diese Summe ist Teil von insgesamt etwa 210 Milliarden Euro russischer Zentralbankmittel, die in der EU blockiert sind. Die russische Zentralbank ist eine vom mehreren, die Geld in der EU angelegt hat. Durch Zinsen wächst das Vermögen während der Blockade weiter. Gleichzeitig endet die Laufzeit weiterer Wertpapiere, sodass Gelder vom Depot auf das dazugehörige Anlagekonto übergehen und dort die Beträge ansteigen.

Für das Militär benötigt die Ukraine jährlich 50 Milliarden bis 70 Milliarden Euro. Bislang nutzt die EU die Zinsen des blockierten russischen Vermögens — vorwiegend als Sicherheit für Kredite. Rund 45 Milliarden Euro sind auf diese Weise bereits gebunden; etwa 140 Milliarden Euro wären noch nutzbar. Mittlerweile reichen die durch Verwendung der Zinsen zur Verfügung stehenden Beträge jedoch nicht mehr aus. Deutschland, der inzwischen größte Geldgeber für die Ukraine, müsste ohne weitere Mittel die eigene Staatskasse stärker belasten. Ohne die Notfallmaßnahmen droht zudem ein Alternativplan mit gemeinsamen EU-Schulden. Mit dem russischen Geld als Sicherheit für Kredite könnte das ukrainische Militär über weitere zwei Jahre finanziert werden.

Diese Nutzung des blockierten russischen Vermögen erfordert eine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland auf unbestimmte Zeit, um Vetos einzelner Staaten wie Ungarn zu umgehen. Am 11. Dezember 2025 einigten sich die EU-Botschafter darauf, das russische Staatsvermögen in Höhe von 210 Milliarden Euro auf unbestimmte Zeit festzusetzen. Hierfür soll eine Notfallklausel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genutzt werden. Konkret handelt es sich um Artikel 122 der AEUV. Dieser erlaubt Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Bisherige Sanktionsverlängerungen mussten alle sechs Monate einstimmig beschlossen werden. Durch unbefristet angelegte oder immer wieder verlängerte Sanktionen kann Russland faktisch dauerhaft vom Zugriff auf seine Vermögenswerte ausgeschlossen werden. Dies schafft Voraussetzungen für ein Reparationsdarlehen an die Ukraine. Eine Rückübertragung des Vermögens an Russland soll nach Vorstellung vieler Politiker nur dann stattfinden, wenn Russland Reparationen an die Ukraine zahlt.

Experten kritisieren das Vorgehen der EU als potenziell vertragswidrig. Der Zugriff könnte eine Kapitalflucht auslösen, die die Finanzstabilität Europas gefährdet. Russische Vertreter warnen, dass eine Nutzung des eingefrorenen Zentralbankvermögens für die Ukraine als rechtswidrige Enteignung angesehen werde und entsprechende Gegenmaßnahmen nach sich ziehen könnten. Genannt werden insbesondere mögliche Enteignungen oder Beschlagnahmen von Vermögenswerten europäischer Staaten, Unternehmen und Privatpersonen in Russland.

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