HAFTBEFEHL NACH MESSERANGRIFF IN JENA

Gegen den Messerangreifer in Jena vom 23. April 2026 wurde nun Haftbefehl erlassen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera wurde der Haftbefehl Freitag, den 24. April 2026, in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte daraufhin in eine JVA gebracht. Gegen den 32-jährigen Afghanen wird nach derzeitigen Erkenntnissen wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, wobei die Ermittlungen noch am Anfang stehen und eine abschließende rechtliche Würdigung dem weiteren Verfahren bzw. dem Abschluss der Ermittlungen vorbehalten bleibt.

Am 24. April 2026 kam es in Jena auf einer Grünfläche in der Knebelstraße nahe dem Paradiespark zu einem Messerangriff seitens eines 32-jährigen Mannes. Dieser griff einen 22-jährigen Mann nichtdeutscher Herkunft mit mehreren Messerstichen an und verletzte ihn schwer. Nach dem Angriff ließ der Täter vom Geschädigten ab und flüchtete vom Tatort.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*