NETZWERKMITGLIEDER BEFÜRWORTEN ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL

Mitglieder des Geraer Netzwerks gegen häusliche Gewalt befürworten den Einsatz elektronischer Fußfesseln in Thüringen, um Betroffene besser zu schützen. (Bild: Stadt Gera/A. B.)

Das Geraer Netzwerk gegen häusliche Gewalt begrüßt die geplante bundesweite Einführung der elektronischen Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Die Reform stellt einen bedeutenden Schritt im Schutz von Betroffenen dar und soll die Sicherheitslage von Menschen verbessern, die von Partnergewalt oder Stalking betroffen sind. „In unserer Netzwerkdiskussion waren wir uns einig: Dieses Gesetz rettet Leben und bringt mehr reale Sicherheit im Alltag“, so Catrin Heinrich als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gera als Mitglied im Netzwerk.

Das Netzwerk fordert das Land Thüringen auf, die notwendige technische, finanzielle und personelle Infrastruktur zeitnah und flächendeckend auszubauen. Für eine wirksame Umsetzung ist es zudem erforderlich, Beratungsstellen, Polizei und Justiz entsprechend zu schulen und die Bereitstellung der mobilen Empfangsgeräte für die Betroffenen unbürokratisch, barrierefrei und kostenfrei zu gestalten. Die Mitglieder des Geraer Netzwerks halten es für geboten, die sogenannte Umsetzungsfrist möglichst bis Ende des Jahres zu halten, um ab 2027 die elektronische Fußfessel in Thüringen als Schutzmaßnahme einsetzen zu können. Zudem empfiehlt das Netzwerk, nach einer Einführungsphase von zwei bis drei Jahren eine Evaluation der Wirksamkeit, der Kosten sowie der Auswirkungen auf Betroffene und Fachkräfte vorzunehmen.

Mit der Einführung des GPS-gestützten Warnsystems wird erstmals eine technische Lösung bereitgestellt, die es ermöglicht, Täterinnen und Täter aktiv und automatisiert zu überwachen. Das System koppelt einen Täter-Sender an eine dynamische Schutzzone um das Opfer und alarmiert bei Annäherung automatisch die zuständigen Überwachungsstellen sowie die Betroffenen. Dadurch wird die Verantwortung für den Schutz von den Betroffenen auf die Seite von Tätern und Täterinnen verlagert und die Bewegungsfreiheit der Opfer erhöht.

Die bisherigen Schutzmaßnahmen basierten vor allem auf gerichtlichen Verfügungen, die häufig nur auf dem Papier bestanden. Opfer mussten Verstöße selbst erkennen, dokumentieren und melden, was eine große Belastung darstellte. Das neue System soll diese Problematik mindern und einen aktiven Schutz gewährleisten.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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