ALTERSKONTROLLE UND INHALTSPRÜFUNG IN DEN SOZIALEN NETZWERKEN

Als erstes EU-Land verbietet Frankreich Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke im Internet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag fand im Senat und der Nationalversammlung eine breite Mehrheit. Präsident Macron drängt auf ein Inkrafttreten nach dem Sommerferien. Unter 15-Jährige sollen ab September 2026 keine Konten in sozialen Netzwerken anlegen dürfen. Für bestehende Konten wird eine Übergangsfrist bis zum Jahresende gelten. In der EU-Spitze steht derzeit ein Mindestalter von 13 Jahren zur Diskussion.

Die Plattformbetreiber sind angehalten, entsprechende Barrieren einzurichten. Durch die festgelegte Altersgrenze ist es erforderlich, die Identität und das Alter aller Nutzer zu erfassen. Am 13. Juli 2026 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Applikation zur Altersverifikation an. Sie soll später den Zugang zu sozialen Netzwerken und anderen Diensten beschränken. Zudem sind Möglichkeiten zum Auslesen von Nachrichten, Bildern und Videos geplant. In Vorbereitung ist ein Verfahren Namens „Chatkontrolle 1.0“. Sämtliche Inhalte können dabei ohne konkreten Verdacht vor der Verschlüsselung von automatisierten Systemen erfasst und ggf. den Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Ergebnisorientierte Techniken im EU-Parlament führten zu einer Passage der beabsichtigten Regelungen durch dieses Organ. Der endgültige Beschluss steht noch aus; es müssen weitere Gremien durchlaufen werden. Bei der nachfolgenden „Chatkontrolle 2.0“ werden den Anbietern sozialer Netzwerke verschiedene Pflichten zur Kontrolle von Nachrichten, Bildern und Videos auferlegt.

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