BERÄUMUNG VON GRABSTÄTTEN UND URNENREIHENANLAGEN

Die städtischen Friedhöfe werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u. a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Sie ist erreichbar über das Amt für Stadtgrün unter der Rufnummer 0365 8333840.

Gemäß §§ 15 und 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe, sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen von jeweils einem Verstorbenen vorgesehen. Eine Verlängerung sowie weitere Belegungen sind bei diesen Grabarten nicht möglich. Nach Ablauft der gesetzlichen Ruhefrist von 15 bzw. 20 Jahren werden diese Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Betroffen von der gegenwärtigen Beräumung sind auf dem Ostfriedhof Grabstätten der Urnenreihenanlage der Abteilung XVIIc. Jene Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bis einschließlich 31. August 2026 abläuft, werden ab dem 1. September 2026 durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Außerdem sind auf dem Ostfriedhof Urnenreihengrabstätten der Abteilung XVIIa und Erdreihengrabstätten der Abteilung XXc betroffen. Jene Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bis einschließlich 31. Mai 2026 abgelaufen ist, werden ab dem 16. September 2026 durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Angehörige, welche Grabzubehör (Grabstein und Dekoration) eigenständig von der Grabstätte entfernen möchten, haben hierfür bis einen Tag vor der Beräumung durch die Friedhofsverwaltung Gelegenheit. Bei Fragen steht die zuständige Sachbearbeiterin unter der Rufnummer +493658333841 zur Verfügung.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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