REFORM DER NACHRICHTENDIENSTE

Im Bundeskabinett wurde am 12. August 2026 eine Vorlage von Bundesinnenminister Dobrindt zur Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste gebilligt. Mit der Begründung, Deutschland sei tägliches Ziel hybrider Kriegsführung, sollen die Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ umgebaut werden und mehr Befugnisse erhalten. Dazu gehört das Sammeln und Auswerten von Dateien in einem größeren Umfang.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/OESI2/GE-ND-Reform.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bisher waren die deutschen Sicherheitsbehörden auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste angewiesen. Die hiesigen Nachrichtendienste werden sich mit der Reform von reinen Beobachtern zu eingreifenden Akteuren entwickeln. Ermöglicht wird in klar begrenzten Fällen die Sabotage sowie das Eindringen in IT-Systeme und Gebäude. Der BND kann mit den neuen Befugnissen die IT-Infrastruktur ausländischer Akteure während einer Cyber- oder Desinformationskampagne manipulieren. Hackerangriffe sollen künftig aktiv durch Gegenangriffe bekämpft werden dürfen. Das Anwenden von Gewalt gegen Personen im Ausland bleibt aber weiterhin untersagt. Diese Befugnisse haben der US-Geheimdienst CIA, der israelische Mossad und die französische DGSE.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundeskabinett-beschliesst-reform-des-rechts-der-nachrichtendienste-2449432

Nach dem Kabinettsbeschluss wird zunächst der Bundesrat Stellung hierzu nehmen. Danach folgt das parlamentarische Verfahren. Dazu gehören Beratungen in den Fachausschüssen und die Abstimmung im Parlament.

Offiziell gibt es in Deutschland 19 Nachrichtendienste. Dazu zählen die drei Bundesbehörden sowie die 16 Landesbehörden für den Verfassungsschutz. Die drei Bundesbehörden sind der Bundesnachrichtendienst als Auslandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz als ziviler Inlandsdienst, und der Militärische Abschirmdienst für die Streitkräfte. Die neuen Regelungen konzentrieren sich laut den Ausführungen des BMI auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst. Für den Militärischen Abschirmdienst gab es bereits zu Jahresbeginn eine erste Reformstufe. Eine zweite, diesmal zur Anpassung an die Gesamtreform, wird nun parallel erarbeitet.

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