KOMMUNEN KÖNNEN POLIZEILICHE AUFGABEN NICHT ERSETZEN

Die Ordnungsdezernenten der fünf kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar wenden sich mit einem gemeinsamen offenen Brief an Thüringens Innenminister Georg Maier. Hintergrund sind die zunehmenden sicherheitspolitischen Herausforderungen bei der Bewältigung sicherheitsrelevanter Lagen in der Silvesternacht – insbesondere im Zusammenhang im Umgang mit Pyrotechnik und den daraus entstehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Unterzeichnet wurde der Brief von Heike Langguth (Bürgermeisterin und Beigeordnete für Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit der Stadt Erfurt), Benjamin Koppe (Bürgermeister und Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice der Stadt Jena), Thomas Lenk (Bürgermeister, 1. Beigeordneter und Dezernent für Bürgerservice, Ordnung und Umwelt der Stadt Gera), Ralf Kirsten (Bürgermeister und Beigeordneter für Soziales, Kultur und Ordnung der Stadt Weimar) sowie Nadine Luther (Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Suhl).

Die Städte betonen, dass die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Kommunen klar voneinander abgegrenzt werden müssen. Insbesondere die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Sprengstoffrecht sowie die Verfolgung von Straftaten liegen eindeutig im Verantwortungsbereich der Thüringer Landespolizei.

Kommunale Ordnungsbehörden haben demgegenüber nur begrenzte Zuständigkeiten. Sie können beispielsweise Verstöße gegen Abbrennverbote feststellen und als Ordnungswidrigkeiten zur weiteren Bearbeitung weiterleiten. Sobald es jedoch um Straftaten, polizeiliche Gefahrenabwehr oder entsprechende Eingriffsbefugnisse geht, ist die Polizei gefordert. Die Ordnungsdezernenten der fünf Städte erklären hierzu:

„Unsere kommunalen Ordnungsbehörden übernehmen ihre Aufgaben. Sie können jedoch weder die Polizei ersetzen noch Aufgaben übernehmen, für die ihnen die rechtlichen Befugnisse, die Ausbildung und die personellen Ressourcen fehlen. Gerade in einer Silvesternacht mit einer Vielzahl gleichzeitig auftretender Lagen braucht es deshalb eine ausreichende und verlässlich planbare Polizeipräsenz.“

Die Erwartungen an die Ordnungsbehörden sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Diese Erwartungen stoßen dort an klare Grenzen, wo kommunales Personal weder über die erforderlichen Eingriffsbefugnisse noch über die Ausbildung und Ausstattung für die Bewältigung polizeilicher Gefahrenlagen verfügt. Kommunale Kräfte können deshalb keine Lücken in der polizeilichen Gefahrenabwehr schließen.

Mit ihrem gemeinsamen Vorstoß wollen die Städte auch deutlich machen, dass die Sicherheitslage rund um Silvester nicht allein unter dem Blickwinkel kommunaler Ressourcen betrachtet werden kann. Vielmehr ist eine landesweite, abgestimmte Einsatzplanung unerlässlich.

Die geltende Aufgabenverteilung muss sich auch in der Einsatzplanung und in der öffentlichen Kommunikation widerspiegeln. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Ordnungsämter seien für Sicherheitsdefizite verantwortlich, obwohl die betreffenden Aufgaben gesetzlich der Polizei zugewiesen sind.

Die fünf kreisfreien Städte fordern daher vom Innenministerium, die landesweite polizeiliche Einsatzplanung für Silvester zu überprüfen und gemeinsam mit den Kommunen ein abgestimmtes Konzept zu entwickeln, das sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Einsatzrealitäten berücksichtigt.

Ziel muss eine sichere Silvesternacht mit ausreichenden personellen Ressourcen und einer verlässlichen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kommunen sein. Die fünf kreisfreien Städte erwarten deshalb frühzeitig Klarheit darüber, wie der Jahreswechsel 2026/2027 gemeinsam vorbereitet und abgesichert werden soll.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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