VORTRAG ÜBER VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG

Die Stadt- und Regionalbibliothek befindet sich im Gebäude Puschkinplatz 7 A und ist unter der Rufnummer 0365 8383378 erreichbar.

Eine Veranstaltung am Mittwoch, den 23. September 2026, um 17 Uhr in der Geraer Bibliothek am Puschkinplatz in Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. informiert über rechtliche Grundlagen von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Referent, Rechtsanwalt Georg von Buttlar, möchte Orientierung geben und dazu ermutigen, den eigenen Willen selbstbestimmt zu formulieren – ohne religiöse, ethische oder weltanschauliche Wertungen.

Niemand denkt gern an Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Doch wer rechtzeitig vorsorgt, schafft Klarheit und entlastet seine Angehörigen im Ernstfall. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung kann jeder Erwachsene unabhängig vom Alter seinen persönlichen Willen festhalten. So wird sichergestellt, dass wichtige Entscheidungen im eigenen Sinne getroffen werden können, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Erstaunlich ist, dass viele Menschen mehr Zeit in den Abschluss einer Versicherung oder den Kauf eines Elektrogeräts investieren als in die eigene Vorsorge. Dabei können gerade diese Dokumente im Ernstfall Unsicherheiten vermeiden und Familien eine große Last nehmen. Da bei Patientenverfügungen die aktuelle Rechtsprechung zu beachten ist, konnte als Referent Rechtsanwalt Georg von Buttlar aus Gotha gewonnen werden. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht und der Vermögensübertragung, einschließlich themenüberschreitender Sachverhalte. Seit vielen Jahren begleitet er auch eine Vortragsreihe zum Thema Patientenverfügung mit seiner juristischen Expertise.

Georg von Buttlar, Jahrgang 1959, studierte von 1981 bis 1987 zuerst an der Universität zu Kiel, anschließend in Bonn und Hamburg mit dem Schwerpunkt Internationales Recht, das Referendariat hat er 1991 in Berlin mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Er ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig. Nach Erfahrung in Sozietäten in Gotha, Leipzig und Erfurt hat er 1999 in Gotha als Einzelanwalt eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt für das Erbrecht gegründet. Er ist u. a. Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2017 ist er Mitglied der Bürogemeinschaft Rechtsanwälte Güth in Gotha.

Die Veranstaltung in der Bibliothek kann entgeltfrei besucht werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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