Im Rahmen der europaweiten Roadpol-Aktionswoche „Focus on the Road“ kontrollierte die Thüringer Polizei vom 5. bis 11. Oktober 2026 insgesamt 3695 Fahrzeuge. Schwerpunkt der Kontrollen war die Ablenkung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Straßenverkehr, insbesondere durch die Nutzung von Mobiltelefonen.
Bei insgesamt 341 Kontrollmaßnahmen im gesamten Freistaat stellten die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 88 Verstöße wegen der unerlaubten Nutzung von Mobiltelefonen fest. Dabei wurden auch Radfahrerinnen und Radfahrer berücksichtigt. Darüber hinaus ahndeten die Einsatzkräfte mehr als 100 Verstöße gegen die Gurtpflicht. Neben diesen Verstößen deckten die Kontrollen weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf. So stellten die Einsatzkräfte unter anderem eine gesuchte Person fest und fanden Gegenstände, die durch Straftaten abhandengekommen waren, sowie Betäubungsmittel. Weitere Verstöße betrafen unter anderem das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit im Verkehr. Mehr als 30 Fahrzeugführer erhielten zudem einen Mängelschein, weil ihre Fahrzeuge technische Mängel aufwiesen.
Allein im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Saalfeld wurden acht Verkehrsteilnehmende unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie sechs alkoholisierte Verkehrsteilnehmende festgestellt.
Ablenkung am Steuer bleibt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Bereits wenige Sekunden Unaufmerksamkeit können schwerwiegende Folgen haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2024 bundesweit 106 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, bei denen Ablenkung der fahrzeugführenden Person eine Rolle spielte. Die Thüringer Polizei appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmenden, ihre Aufmerksamkeit konsequent auf das Verkehrsgeschehen zu richten. Wer während der Fahrt zum Smartphone greift, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Nachrichten und Anrufe können warten, die Sicherheit im Straßenverkehr nicht.
Entsprechend dem derzeit gültigen Bußgeldkatalogs gelten für die missbräuchliche Nutzung von Mobiltelefonen die nachstehend aufgeführten Bußgelder.
- einfacher Verstoß (PKW/Kraftfahrzeug): 100 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg
- mit Gefährdung anderer: 150 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung/Unfall: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- beim Fahrradfahren: 55 Euro
In der Probezeit: Gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), der eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich zieht.
Wichtige Regeln: Das Verbot gilt bei jedem laufenden Motor und gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern auch für Tabletts, Smartwatches und auch fest eingebaute Touchscreens.

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