Die Stadt Gera schaltet die Beleuchtung auf dem Hofwiesenparkplatz ab dem 5. November 2026 täglich zwischen 23.15 Uhr und 4 Uhr morgens probeweise für einen Monat ab. Die Maßnahme beginnt nach dem Herbstvolksfest und soll dazu beitragen, nächtliche Lärmbelästigungen durch die Tuner- und Poser-Szene zu reduzieren und illegales „Campen“ unattraktiver zu machen. Nach Ablauf der Testphase werden die Erfahrungen ausgewertet und die Auswirkungen der Abschaltung beurteilt.
Der Hofwiesenparkplatz soll in den späten Nachtstunden weniger als Treffpunkt für problematische Fahrzeugaktivitäten dienen. Insbesondere die Möglichkeit, Fahrzeuge zur Schau zu stellen, Motoren aufheulen zu lassen oder riskante Fahrmanöver durchzuführen, trägt zur Attraktivität solcher Treffpunkte bei. Mit der Abschaltung der Beleuchtung als zweite Maßnahme nach dem Aufstellen von Betonblöcken soll dieser Anreiz verringert werden. „Unser Ziel ist es, die nächtliche Attraktivität des Parkplatzes zu reduzieren und damit vermeidbare Lärmbelästigungen für die Anwohner einzudämmen“, lautet die zentrale Zielsetzung von Geras Bürgermeister Thomas Lenk.
Die Stadt ist sich bewusst, dass eine fehlende Beleuchtung Fragen zur Sicherheit aufwirft. Kritische Stimmen befürchten, dass ein dunkler Parkplatz Kriminalität in Angsträumen begünstigen, das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen oder die Unfallgefahr für Fußgänger und parkende Fahrzeuge erhöhen könnte. Auch die mögliche Verlagerung der Szene auf andere Standorte sowie Nachteile für Menschen, die den Parkplatz nachts rechtmäßig nutzen, müssen berücksichtigt werden. „Diese Bedenken sind nachvollziehbar. Die probeweise Abschaltung ist deshalb nicht als endgültige Lösung zu verstehen, sondern als zeitlich begrenzter Versuch, dessen Auswirkungen anschließend diskutiert werden“, so Bürgermeister Lenk weiter. Im Mittelpunkt der anschließenden Bewertung stünden die Entwicklung der Lärmbelästigung, die Häufigkeit problematischer Fahrzeugtreffen, mögliche Vorfälle, die Auswirkungen auf andere Standorte sowie die Erfahrungen der regulären Parkplatznutzer.
QUELLE: STADTVERWALTUNG

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