BERÄUMUNG VON GRABSTÄTTEN UND URNENREIHENANLAGEN
Gemäß §§ 15 und 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe, sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen von jeweils einem Verstorbenen vorgesehen. Eine Verlängerung sowie weitere Belegungen sind […]
