BERÄUMUNG VON GRABSTÄTTEN UND URNENREIHENANLAGEN
Gemäß § 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnenreihenanlagen für die Beisetzung von jeweils einer Urne pro Grabstätte vorgesehen. Ein Wiedererwerb sowie eine Verlängerung dieser Grabstätten […]