HINWEIS ZUR BERÄUMUNG AUF FRIEDHÖFEN
Gemäß §§ 17 und 19 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe stellen Urnengemeinschafts- und Urnenreihenanlagen Grabstätten dar, an denen kein Nutzungsrecht entsteht. Die Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung […]
