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ANHÖRUNG UND BUSSGELDVERFAHREN NACH ABGELEHNTER IMPFUNG
Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes sieht eine einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vor. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022. Wer den geforderten Nachweis nicht erbringt, erhält vom zuständigen Gesundheitsamt zunächst eine Erinnerung. Anschließend […]
