NEUE REGELN FÜR FAHRDIENST-ANBIETER GEPLANT

Vielerorts reagieren Taxifahrer verärgert auf die Pläne des Bundesverkehrsministers zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Dort sollen Auflagen für Mietwagen beseitigt werden, sodass diese taxi-ähnlich eingesetzt werden können. Nutzen würde dies Unternehmen wie Uber, Pendeldiensten oder Automobilkonzernen, die in den Fahrdienstmarkt streben und dort Chancen sehen.

Der Bundesverkehrsminister erachtet die Änderungen mit Blick auf die Digitalisierung und dem Entstehen neuer Mobilitätsformen als notwendig. Sein Ministerium befasste sich mit der Frage, wie das Fahrdienstgeschäft modernisiert werden soll und fertigte ein Eckpunktepapier, das Änderungsvorschläge für das Personenbeförderungsgesetz beinhaltet. Mit diesem geht es in die Beratungen des Bundestagsausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Darüber berichtete die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“.

Fahrdienst-Anbieter sollen künftig nicht mehr nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren müssen, sondern auch unterwegs Aufträge annehmen können. Auch das Aufnehmen mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Ein- und Ausstiegsorten soll ermöglicht werden. Hierfür sollen die Plätze im Fahrzeug einzeln angeboten werden können.

Taxi-Unternehmen fürchten eine deutliche Änderung der Marktsituation zu ihrem Nachteil. Bei einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsministers werde der Unterschied zwischen Mietwagen und Taxi de facto beseitigt. Erstere hätten dann mehr Vorteile, was zu deutlichen Auftragsrückgängen im Taxigewerbe führen würde.

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