MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG

Aufgrund einer technischen Umstellung sind am Mittwoch, 22. Januar 2020, im Handwerkerhof 13 die Amtsleitung sowie die Abteilung Vollzugsdienst nebst Funkzentrale und die Abteilung Sicherheit und Ordnung/Gewerbe ab 13 Uhr weder telefonisch noch per elektronischer Post erreichbar.

Durch das Starke-Familien-Gesetz wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen verbessert. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II gelten seit 1. August 2019 mit dem Haupt- bzw. Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) erhalten, erhalten seit 1. Januar 2020 auch die Leistungen aus dem Bildungspaket ausschließlich vom Jobcenter Gera. Für die konkrete Geltendmachung der Leistungen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in der Reichsstraße 15. Dieses ist erreichbar unter der Rufnummer 0365 857700. Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Kinderzuschlag (KIZ) beantragen die Leistungen weiterhin bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Soziales, Gagarinstraße 99/101 oder in der Heinrichstraße 35, gegenüber dem Einkaufszentrum.

Folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können in Anspruch genommen werden:

  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Kosten für eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule, des Schulhortes oder der Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in Form einer monatlichen Pauschale von 15 Euro
  • Unterstützung zur Beschaffung des persönlichen Schulbedarfes (150 Euro pro Schuljahr)
  • ergänzende angemessene Lernförderung, wenn diese tatsächlich benötigt wird
  • Schülerbeförderung

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