ERGEBNIS DER BERATUNG ZWISCHEN BK UND MP DER LÄNDER

Eine Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder fand am 15. April 2020 im Bundeskanzleramt statt. Es folgte eine Pressenkonferenz mit Angela Merkel, Olaf Scholz, Markus Söder und Peter Tschentscher.

Bekanntgegeben wurde, dass die Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert werden. Der Schulbetrieb in Deutschland wird am 4. Mai wieder beginnen – zunächst mit den Abschlussklassen, dann mit den letzten Klassen der Grundschulen. Es müssen Konzepte für den Schulbus und die Pausen erarbeitet werden. Am genannten Tag dürfen auch Frisöre unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie müssen Hygienekonzepte vorweisen; Beschäftigte müssen persönliche Schutzkleidung tragen. Buchhandlungen, Museen, Zoos, KFZ-Händler, Fahrradhändler und Verkausstellen mit einer Größe bis 800 Quadratmeter dürfen ab Montag, den 20. April 2020, wieder öffnen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Weiterhin geschlossen bleiben Hotels, Gastronomiestätten, Theater, Konzerthäuser. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feiern und Veranstaltungen sind weiterhin verboten. Bis Ende August bleiben zudem Großveranstaltungen und Fußballspiele untersagt. Die Definition einer Großveranstaltung wird wahrscheinlich den Ländern obliegen. Zu sogenannten Fußball-Geisterspielen gibt es noch keine Entscheidung. Die Bürger sollen weiterhin auf private Reisen verzichten. Die Reisebeschränkungen gelten auch für Besuche von Verwandten.

Empfohlen werden Alltagsmasken beim Einkaufen und im ÖPNV. Eine deutschlandweite Maskenpflicht wird es zunächst nicht geben.

Die Bundesregierung veröffentlichte den Beschluss unter der Adresse „https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fahrplan-corona-pandemie-1744202”.

Eine ausführliche Darstellung ist unter der Adresse „https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1744224” zu finden.

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