VERLÄNGERUNG DER RESTRIKTIONEN BIS 31. JANUAR 2021

Mittlerweile zeichnet sich eine Tendenz zu weiteren und deutlich stärkeren Einschränkungen im Laufe des Jahres 2021 ab. Auch mit einem Impfstoff scheinen Lockerungen immer weiter in die Ferne zu rücken. Am 5. Januar einigten sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Merkel auf eine Verlängerung bestehender Einschränkungen, eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen und erweiterte Maßnahmen bei einem Sieben-Tage-Wert von mehr als 200:

https://www.facebook.com/Bundesregierung/videos/673462113333574/

Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar verlängert. Das gilt auch für die Einschränkungen des Schulbetriebs und der Kindergärten. Private Zusammenkünfte sind im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Für Landkreise mit einem Sieben-Tage-Wert von über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Der ausführliche Beschlusstext ist unter folgender Adresse zu finden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1834282

Die Beschlüsse treten nach dem Erlass der entsprechenden Verordnungen der einzelnen Länder in Kraft. Begründet werden sie damit, eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern und Kontaktketten nachvollziehbar machen zu wollen.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow nahm nach der Ministerpäsidentenkonferenz Stellung zu den getroffenen Entscheidungen. Die Strategien seien Impfen, Kontaktvermeidung und Distanzunterricht.

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