ZWEI ALLGEMEIN-VERFÜGUNGEN FÜR DAS STADTGEBIET

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In der vergangenen Woche hat die als Vogelgrippe bekannte Geflügelpest Thüringen erreicht. Es gab einen nachgewiesenen Ausbruch bei einem Hausgeflügelhalter im Landkreis Nordhausen. Als Reaktion darauf erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, die am 12. Januar 2021 in Kraft tritt. Darin wird angeordnet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden muss (Aufstallung). Eine zweite Möglichkeit ist, eine Vorrichtung anzubringen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Da die Geflügelpest vor allem durch Wildvögel übertragen wird, geht es bei diesen Maßnahmen darum, Kontakte zwischen Hausgeflügel und anderen Vogelarten unbedingt zu verhindern. Außerdem werden Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadtverwaltung Gera anzuzeigen. Die Allgemeinverfügung wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts der Stadt Gera veröffentlicht. Dieses liegt an der Pforte des Rathauses zur Abholung bereit und ist zudem unter „http://www.gera.de/amtsblatt“ abrufbar.

Die Stadt Gera erlässt eine „Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ in Verbindung mit § 13 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 12. Januar 2021 in Kraft. Damit besteht auch weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Für Gera gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel im Bereich Heinrichstraße, Zentrale Umsteigestelle und auf dem Marktplatz zwischen 7 Uhr und 21 Uhr. Ebenso besteht auch weiterhin die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Personen mit positivem Corona-Testergebnis bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und zwar unabhängig von der Art des Tests (PCR-Test oder Antigentest). Auch Angehörige des Haushaltes der positiv getesteten Person müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Weiterführung der Maßnahmen sei erforderlich, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Zahl der Erkrankten so gering wie möglich zu halten, heißt es in der Begründung. Der Sieben-Tage-Wert für Gera lag nach leichtem Rückgang in der vergangenen Woche mit Stand 11. Januar wieder bei 240,5 testpositiven Personen je 100’000 Einwohner. Seit Ausrufung der Pandemie hatten 2400 Personen ein positives Testergebnis. 1977 hatten anschließend wieder ein negatives, 93 Menschen verstarben mit einem positiven Testergebnis.

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