VERLÄNGERUNG DER RESTRIKTIONEN BIS 14. FEBRUAR 2021

In einer mehr als siebenstündigen Sitzung sprachen Bundekanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 19. Januar 2021 über die Fortführung der Corona-Restriktionen. Diese werden bis zum 14. Februar verlängert. Zu einer deutlichen Ausweitung kam es nicht. Uneinigkeit gab es vor allem beim Thema Schulen. Die Bundeskanzlerin, der Kanzleramtsvorsitzende sowie der Ministerpräsident für Bayern sprachen sich hier für eine weitere Schließung aus. Sie wollten erreichen, dass die Schulen erst wieder ab einem Sieben-Tage-Wert von 50 öffnen dürfen. Damit könnten sie sich aber nicht durchsetzen. Journalisten berichteten von langwierigen und lauten Gesprächen.

Schulen sollen vorerst bis zum 14. Februar 2021 entweder grundsätzlich geschlossen bleiben, oder es soll die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Gleiches gilt für Kindertagesstätten.

Zu den bestehenden Maßnahmen hinzu kommen im Wesentlichen Regelungen zur Heimarbeit und zur Maskenpflicht (siehe „https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724“): In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Verkaufsflächen soll es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geben. Hierbei kann es sich im OP-, FFP2- oder KN95-Masken handeln. Überall dort, wo es möglich ist, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigen künftig Heimarbeit ermöglichen. Die Beschäftigten sollen allerdings nicht dazu verpflichtet werden, das Angebot zu nutzen (siehe „https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verordnung-zu-homeoffice-1841120“). Das Bundesministerium für Arbeit soll hierzu eine Verordnung erlassen, die bis zum 15. März befristet ist.

Für die Umsetzung der Beschlüsse sind die jeweiligen Länder zuständig. In Thüringen beschäftigt sich das Kabinett gegenwärtig mit den Einzelheiten. Im Wesentlichen will man die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz übernehmen. Der Verordnungsentwurf der Landesregierung kann voraussichtlich am 22. Januar den zuständigen Landtagsausschüssen sowie dem Ältestenrat zur Beratung vorgelegt werden. Anschließend wird eine Endfassung erstellt. Die Corona-Verordnung für den Freistaat soll voraussichtlich am Dienstag, den 26. Januar, in Kraft treten.

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