EMPFEHLUNGEN ZUM STREUEN VON GEHWEGEN

Zu sehen ist die Gutenbergstraße am 26. Januar 2021.

Gerade Eigentümer von anliegenden Häusern und Grundstücken haben aufgrund des derzeitigen Wetters viel zu tun: Wie in anderen Kommunen sind sie auch in Gera zum Räumen und Streuen der Gehwege bei Schneefall und Eisglätte verpflichtet. Um den Winterdienstpflichten nachzukommen, wird dabei gerne zu Streusalz gegriffen. Der Einsatz von auftauendem Salz im Stadtgebiet Gera ist jedoch nur in geringen Mengen erlaubt. Denn die scharfen Salze versickern mit dem Schmelzwasser im Boden. Dort können sie langfristig die Wurzeln von Bäumen und andere Pflanzen schwer schädigen.

Daher lässt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gera (§ 10, Abs. 5 und 6) den Einsatz von maximal 75 Gramm Streusalz pro Quadratmeter zum Auftauen und Beseitigen von festgetretenen Eis- und Schneerückständen zu. Das entspricht etwa einer Handvoll Salz. An Bäumen ist das Salzen gemäß Geraer Baumschutzsatzung (§ 5 Abs. 2 Satz 3) nicht erlaubt. Auch das Salzen mit umwelt- oder tierschädlichen Mitteln ist laut ThürStrG § 49 Abs. 6 nicht gestattet.

Welche Alternativen zum Streusalz gibt es? Die Stadt Gera empfiehlt den Einsatz von umweltverträglichen Mitteln, etwa gebrochene Gesteine, Splitt und Spezialsande. Diese sind bei der Schneeschmelze umweltschonender als Streusalze, können wiederverwendet werden und schädigen Gehwege nicht. Sie sind mit dem Umweltsiegel des Blauen Engels gekennzeichnet.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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