ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR SCHLIESSUNG VON SCHULEN

Bezugnehmend auf die derzeitige Corona-Situation erlässt die Stadt Gera eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der gegenwärtigen geltenden Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Diese tritt mit Wirkung zum 24. März 2021 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 11. April 2021.

Ab Mittwoch, den 24. März 2021, sind in der Stadt Gera alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, sowie die Schulen in freier Trägerschaft für den Präsenzbetrieb zu schließen. Dies gilt nicht für den Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Schüler der Abschlussklassen und für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Für Schüler bis zur Klassenstufe 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Bezüglich der Regelungen zur Notbetreuung gibt die jeweilige Schule Auskunft.

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung auf die hohen Corona-Zahlen in Gera, und kommt zugleich der Aufforderung der Landesregierung nach, Schulen geschlossen zu halten, wenn der Sieben-Tage-Wert pro 100’000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt bei 200 oder darüber liegt.

Der Sieben-Tage-Wert in der Stadt Gera ist seit Anfang März sprunghaft gestiegen. Bereits am 9. März wurde der Risikowert von 100 neuen testpositiven Personen pro 100’000 Einwohner überschritten. Am 19. März stieg der Wert auf über 200, zum Wochenbeginn, am 22. März, auf über 300 Fälle pro 100’000 Einwohner. Schulen und Kindereinrichtungen sind dabei maßgeblich am Anstieg beteiligt. Mit Stand 22. März gab es testpositive Personen an acht Geraer Schulen und fünf Kindereinrichtungen. Auch dadurch befinden sich insgesamt über 1000 Bürger in Quarantäne.

Vorerst sind Geraer Kindereinrichtungen noch geöffnet; die Schließung erfolgt per Allgemeinverfügung ab 29. März. Man hofft darauf, dass durch die in Thüringen an diesem Tag beginnenden Osterferien Eltern die Schließung mit Urlaub besser überbrücken können. Eine Notbetreuung soll auch in Kindertagesstätten angeboten werden.

„Ich weiß, dass viele Eltern durch den vorausgegangenen Lockdown und die anhaltenden Einschränkungen schon lange an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind. Auch Kinder und Jugendliche leiden darunter, dauerhaft auf das Zusammensein mit Gleichaltrigen verzichten zu müssen, brauchen den schulischen Austausch bei der Erarbeitung von Lerninhalten. Dies gilt auch für meine eigenen Kinder. Die erneute Schließung der Schulen ist ein Schritt zurück, der nicht leicht gefallen ist, aber notwendig wurde. Um zu dringend nötigen Öffnungsschritten zu kommen, ist eine weniger hohe Inzidenz erforderlich, genauso wie die Umsetzung einer stringenten Teststrategie durch das Land, und dies nicht nur an den Schulen.“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Die Allgemeinverfügung wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist zudem nachzulesen unter „www.corona.gera.de“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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