PROBLEME BEI DER „ERKLÄRUNG ZUR FESTSTELLUNG DES GRUNDSTEUERWERTS“

Trotz Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 um drei Monate auf den 31. Januar 2023, rechnet das Thüringer Finanzministerium nicht mehr mit einer hohen Eingangsquote. Bislang haben weniger als die Hälfte der steuerpflichtigen Bürger ihre „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts” bei den Finanzämtern eingereicht.

Weil der Zeitplan für die Reform der Grundsteuer kaum mehr zu halten ist, will das Finanzministerium den Bürgern Versäumniszuschläge und in Einzelfällen sogar Bußgelder androhen. Zudem müssen Betroffene mit einem geschätzten Wert rechnen, der oberhalb des realen liegen kann. Bevor es hierzu kommt, muss das Finanzamt allerdings ein Erinnerungsschreiben versenden. Mit solchen ist voraussichtlich erst im März 2023 zu rechnen.

Das Thüringer Finanzministerium geht davon aus, dass viele Steuerpflichtige nach Verlängerung der Abgabefrist ihre Bemühungen zurückgenommen haben. Es rechnet mit hohen Abgabezahlen im Januar 2023, und in der Folge mit einer starken Belastung der Finanzämter.

Für viele Bürger ist die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts” nicht nur wegen der verlangten Angaben große Herausforderung. Im Regelfall soll das Programm „Elster” genutzt werden, doch etliche scheitern bereits an der Einrichtung des Benutzerkontos. Das Verfahren ist verhältnismäßig kompliziert:

Aufzurufen sind die Seite „https://www.elster.de/eportal/start“ und der dortige Link „Benutzerkonto erstellen“. Der Benutzer muss dann seine Daten eingeben, unter anderem auch seine vom Finanzamt zugewiesene Identifikationsnummer. Nach Abschluss dieses Schrittes versendet das Finanzamt eine automatisch generierte Nachricht mit dem Titel „Mein ELSTER: E-Mail-Bestaetigung“. Diese enthält einen Link, der ausgelöst werden muss. Im nächsten Schritt wird das Benutzerkonto angelegt. Es ist die Einbabe weiterer Daten erforderlich. Anschließend wird bei Bestätigung eine weitere E-Mail zugesandt, diesmal mit dem Titel „Mein ELSTER: Aktivierung Ihres Benutzerkontos“. Diese enthält die Aktivierungs-ID und den Registrierungslink, der ausgelöst werden muss, sobald der Benutzer per Post den Aktivierungscode erhalten hat. Die erhaltenen Daten müssen nun auf der Seite eingetragen werden, die sich nach Betätigen des Registrierungslinks öffnet. Der nun folgende Prozess endet mit der Bereitstellung der Zertifizierungsdatei. Diese muss heruntergeladen werden und ist notwendig für den erstmaligen Login in das Benutzerkonto. Ist dieser bewältigt, beginnt die Vorbereitung für die Steuererklärung. Nochmals sind Daten einzugeben, und es müssen die gewünschten Formulare ausgewählt werden.

Die Steuerpflichtigen können allerdings auch Papierformulare anfordern oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dieser Antrag muss begründet werden. Auch bieten die Finanzämter telefonische Hilfe an.

Auf Grundlage des neuen Bewertungsrechts werden Bescheide über den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag erstellt und den Immobilieneigentümern voraussichtlich ab Oktober 2023 zugestellt. Diese Feststellungsbescheide müssen sorgfältig auf ihre Richtigkeit geprüft werden, weil eine Korrektur später mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Wer an der Richtigkeit der Angaben zweifelt und Einspruch einlegen will, hat dafür einen Monat Zeit. Der Grundsteuermessbetrag wird gemäß Grundsteuermessbescheid berechnet. Anschließend multipliziert die Kommune des Eigentümers ihn mit dem vor Ort geltenden Hebesatz. Auf diese Weise wird die zu zahlende Grundsteuer festgelegt. Danach ergeht der Grundsteuerbescheid mit der Zahlungsaufforderung. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahre 2025.

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