PLANUNG DES NÄCHSTEN HOFWIESENPARKFESTES BEGINNT

Die Planung des Hofwiesenparkfestes 2023 beginnt. Mit rund 30’000 Besuchern zählt diese Veranstaltung zu einer der größten Geras und ist über die städtischen Grenzen hinaus bekannt und beliebt. Im kommenden Jahr ist das Fest vom 29. April bis 1. Mai 2023 geplant. Dazu bittet die Gera Kultur GmbH um Abgabe eines Angebotes zur Betreibung der Stände für Gastronomie und Kinderunterhaltung sowie andere das Fest bereichernde Angebote auf Teilflächen des Hofwiesenparkfestes.

Zugelassen werden Betriebe, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle der Veranstaltung anbieten, z. B. in Bierwagen, Cocktailbars, Imbissgeschäfte. Zu diesen Betrieben können im weitesten Sinne auch der Verkauf von Lebensmitteln, soweit deren sofortiger Verzehr bei derartigen Veranstaltungen üblich ist, z. B. Zuckerwatte, Eis, Süß- und Backwaren, gezählt werden. Ebenso zugelassen werden Anbieter von volksfesttypischen Waren, z. B. Scherzartikel, Luftballons, Hüte, Andenken, Souvenirs, kleineres Spielzeug, preiswerter Modeschmuck, Schnitt- und Topfblumen, sowie Schausteller, und auch Anbieter von Kinder- und Familienbelustigungen, z. B. Hüpfburgen, Roller-Balls, Klettergarten, Kinderkarussells usw., Unterhaltungsdarbietungen jeglicher Art und andere Dinge.

Alle gewerblichen Anbieter von Waren und/oder Leistungen müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte i. S. des § 55 Abs. 2 GewO bzw. einer gleichwertigen Erlaubnis i. S. von § 55a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 7 GewO sein. Der Nachweis dieser Erlaubnis ist vor der Standplatzvergabe zu prüfen. Schausteller müssen des Weiteren auch den Abschluss einer Versicherung gemäß der Schaustellerhaftpflichtverordnung nachweisen. Die sonstigen Regelungen des Titel III der Gewerbeordnung sind zu beachten. Zudem dürfen im Segment Bier und Biermischgetränke nur Köstritzer Biere und Köstritzer Biermischgetränke ausgeschenkt werden. Unternehmenswerbung jeglicher Art außerhalb der extra dafür zugewiesenen Stellflächen ist ausgeschlossen und bedarf generell der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter.

Die detaillierten Informations-Unterlagen müssen unter folgender Adresse schriftlich oder per elektronischer Post bis zum 5. Dezember 2022 abgefordert werden:


Gera Kultur GmbH
Schloßstraße 1
07545 Gera

Frau Kathy Deutscher, Telefon 0365 619209, elektronische Post „deutscher.kathy@gera.de

Der Versand der Unterlagen erfolgt am 6.Dezember 2022. Die schriftlichen Bewerbungen sind dann ebenfalls an oben genannte Adresse bis zum 10. Januar 2023 zu richten.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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