ALLGEMEINVERFÜGUNG WIRD BIS 25. APRIL 2021 VERLÄNGERT

Bezugnehmend auf die derzeitige Corona-Situation verlängert die Stadt Gera die am 2. April 2021 in Kraft getretene Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in Verbindung mit der gegenwärtig geltenden Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Demnach bleiben bis einschließlich 25. April 2021 alle staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, sowie die Schulen in freier Trägerschaft für den Präsenzbetrieb geschlossen. Dies gilt nicht für den Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, für Schüler der Abschlussklassen und für Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen. Für Schüler bis zur Klassenstufe 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Ebenfalls geschlossen bleiben bis dahin die Kindereinrichtungen; auch hier wird es weiterhin eine Notbetreuung geben.

Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung auf die hohen Corona-Infektionszahlen in Gera und kommt zugleich der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 9. April 2021 nach, Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen zu halten, wenn der Sieben-Tage-Wert pro 100’000 Einwohner im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die Zahl 150 überschreitet.

Der Sieben-Tage-Wert in der Stadt Gera lag am 14. April bei 332,89. Bereits seit 19. März 2021 ist die Zahl nicht unter den Wert von 200 gefallen. Mit einem raschen Sinken ist auch weiterhin nicht zu rechnen.

Die geänderte Allgemeinverfügung wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und ist zudem nachzulesen unter „www.corona.gera.de“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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