ÖFFNUNGEN UND REGELN AB 21. MAI 2021

Die Stadt Gera verzeichnet mit Stand 19. Mai 2021 einen Wert von 70,9 positiv getesteten Einwohnern pro 100’000 in einem Zeitraum von sieben Tagen. Damit werden am fünften Tag in Folge die Schwellenwerte von 165 und 150 unterschritten. Das bedeutet, dass ab 21. Mai die Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen und die Schulen Wechselunterricht durchführen. Zudem ist es möglich, dass alle Einzelhandelsgeschäfte mit Terminvereinbarung öffnen dürfen. Neben dem Termin muss auch die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden und die Kunden müssen einen Nachweis erbringen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind.

Desweiteren liegt die Stadt Gera bereits am zweiten Tag in Folge unter der Grenze von 100. Sollte dieser Trend bis zum Sonnabend, den 22. Mai 2021, anhalten, würde am Montag, den 24. Mai 2021, die sogenannte Bundesnotbremse außer Kraft treten. Dies bedeutet, dass dann nur noch die Regelungen der aktuellen Thüringer Verordnung gültig wären, und zwar wie folgt:

Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.
Der Einzelhandel darf vollständig öffnen für negativ getestete, genesene und geimpfte Pereonen. Es müssen personenbezogene Daten zur Kontaktnachverfolgung hinterlegt und Masken getragen werden.
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich mit negativem Test, wenn keine Gesichtsmaske getragen werden kann, und mit Kontaktnachverfolgung.
Die Außengastronomie darf öffnen. Es müssen Termine vereinbart und pereonenbezogene Daten zur Kontaktnachverfolgung hinterlegt werden.
Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen.
Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für Einzelunterricht öffnen.
Museen, Gedenkstätten, Burgen oder andere Sehenswürdigkeiten dürfen den Außenbereich öffnen.
Es darf sich ein Hausstand mit maximal zwei Personen treffen.
Im ÖPNV ist das Tragen einer Medizinischen Maske ausreichend (bisher FFP2-Maske).

Die Unterschreitung der Schwellenwerte sowie die damit verbundenen Öffnungsschritte werden regelmäßig auf der seite der Stadt Gera unter „www.corona.gera.de“ aktualisiert. Zudem erscheint diesbezüglich ein Sonderamtsblatt.

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