INFORMATIONEN ZUR CORONA-WARNSTUFE III IM STADTGEBIET

Die Stadt Gera befindet sich seit dem Wochenende in der Corona-Warnstufe 3. Ausschlaggebend hierfür ist die Überschreitung der Grenzwerte des Thüringer Frühwarnsystems an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Der Frühwarnindikator Sieben-Tage-Inzidenz liegt über dem Schwellenwert der Warnstufe 2 von 200 Neuinfektionen pro 100’000 Einwohner. Darüber hinaus hat auch der Schutzwert Sieben-Tage-Hospitalisierungswert den Schwellenwert von 12 Hospitalisierungen pro 100’000 Einwohnern überschritten. Am Montag, den 1. November 2021, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 269,2 und die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 21,7.

„Die Anzahl der Neuinfektionen und der im Krankenhaus zu behandelten Covid-Patienten ist leider weiter ansteigend. Ich wünsche allen Erkrankten einen möglichst milden Verlauf und vollständige Genesung“, zeigt sich Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales, besorgt. „Wir würden gerne andere Botschaften verkünden, aber die aktuelle Situation lässt uns keine andere Wahl. Eine Anpassung unseres Verhaltens im privaten und öffentlichen Raum ist aus heutiger Sicht unvermeidbar. Wir müssen die Hygieneschutzmaßnahmen, die in der Geraer Allgemeinverfügung festgelegt sind, konsequent umsetzen. Nur so kann es uns gelingen, zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen und zu einer langfristigen Normalität zurück zu kehren.“

Parallel zum Übergang der Stadt Gera in die Corona-Warnstufe 3 ist am 30. Oktober 2021 eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten.

„Bis zum 6. November gilt unsere kommunale Allgemeinverfügung. Es gilt nun genau zu prüfen, ob wir als Stadt die angepassten Regelungen vom Freistaat Thüringen zum 30.10. als ausreichend erachten oder Verschärfungen notwendig sind. Diese müssten dann in eine neue Geraer Allgemeinverfügung einfließen“, erläutert Frau Wanzar. Hierbei sei ihr wichtig, dass alle Menschen in der Stadt wissen, wann welche Regelung für wen zutreffe. Verwirrungen im Regelwerk sollen vermieden werden.

Zuu beachten ist, dass die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen, Schulen und den organisierten Sport auf der Ebene des Landes liegt und nicht in der Stadt Gera. Entsprechend gelten die vom Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport erlassenen Infektionsschutzmaßnahmen der Warnstufe 3.

Auf der Seite „www.corona.gera.de“ sind weitere Informationen erhältlich.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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