EINIGUNG AUF NEUE RESTRIKTIONSPHASE AB 28. DEZEMBER 2021

Die Bundesregierung nutzt eine Vielzahl von Möglichkeiten, um für die Impfung zu werben. (Bild: Facebook)

Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 treten neue Regeln in Kraft, welche erhebliche Kontaktbeschränkungen vorgeben. Bundeskanzler Olaf Scholz gab am 21. Dezember 2021 nach der Ministerpräsidentenkonferenz, welche als Schaltsitzung abgehalten wurde, eine entsprechende Erklärung ab. Die Länder haben die Möglichkeit, die Beschränkungen auch früher einzuführen.

Ab Wirkungsbeginn sollen nur generell noch maximal zehn Menschen zusammenkommen dürfen. Diese Maßgabe gilt für den Innen- und Außenbereich. Sobald eine Person der Klasse „ungeimpft“ zugegen ist, gilt, dass von dieser aus gerechnet nur Begegnungen mit zwei weiteren Menschen eines weiteren Hausstandes erlaubt sind. Kinder unter 14 Jahren sind von diesen Regeln ausgenommen.

Weiterhin gelten für Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Einzelhandel die Regeln „2 G“ oder „2 G plus“. Tanzlustbarkeiten müssen geschlossen werden, und Großveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Zudem soll die Impfkampagne weiter intensiviert werden. Die Bundesregierung plant, bis Ende Januar 2022 weitere 30 Millionen Dosen zu verimpfen.

Die Bundesregierung begründet die Restriktionen mit der sogenannten Omikron-Variante. Die nächste Konferenz soll schon am 7. Januar 2022 stattfinden. Erwartet wird eine weitere Verschärfung der Regeln.

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