ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR VERPFLICHTENDEN AUFSTALLUNG VON GEFLÜGEL AUFGEHOBEN

Die seit 24. Dezember 2021 durch eine Allgemeinverfügung verpflichtende Aufstallung bei Geflügelhaltung wurde heute (04.02.) vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gera aufgehoben. Im gesamten Territorium der Stadt entfällt bis auf Wiederruf die für Bestände mit gehaltenem Geflügel angeordnete Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung. Da seit Anfang des Jahres keine weiteren Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel im Thüringer Gebiet auftraten, wurde die neue Regelung im Hinblick auf die Reduzierung von Stress und Keimdruck sowie der abnehmenden Befruchtungsrate im Hausgeflügelbereich durch die Aufstallung beschlossen. Die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung sowie die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, die durch Allgemeinverfügungen vom 23. Dezember 2021 gesetzlich geregelt werden, gelten weiterhin.

Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie auf der städtischen Seite unter folgender Adresse:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245759&_lang=de

Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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