BERÄUMUNGEN AUF DEN KOMMUNALEN FRIEDHÖFEN

Ab dem 1. März 2023 werden in den Urnenreihen- und Urnengemeinschaftsanlagen sowie auf den Sammelablageflächen der Baumbestattung die Wintergestecke sowie Grabschmuck, z. B. Kerzen, durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Sollten Angehörige Grabschmuck und Gestecke selbst beräumen wollen, sollte dies bis spätestens 28. Februar 2023 erfolgen.

Gemäß § 17 und 19 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnengemeinschafts- und Urnenreihenanlagen Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht entsteht. Die Anlagen werden daher von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Bei Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 0365 8333840 zur Verfügung.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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