WEITERE ÄNDERUNGEN DES WAHLRECHTS IN DER DISKUSSION

Die „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ empfiehlt mehrheitlich, die Legislaturperiode um ein Jahr zu verlängern. So wie die Landtagswahlen würden dann auch die Bundestagswahlen alle fünf Jahre stattfinden. Ein entsprechender Abschlussbericht wurde am 27. April 2023 verabschiedet. Am 12. Mai soll dieser der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas überreicht werden. Danach folgt eine Debatte im Parlament.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/kommission-wahlrecht

Die teilnehmenden Abgeordneten von SPD, Bündnis ’90/Die Grünen, FDP, Union und Linkspartei stimmten zu. Die AFD, in der Kommission mit einem Abgeordneten vertreten, votierte dagegen.

Die nächsten Bundestagswahlen finden wie geplant 2025 statt. Für die Verlängerung der Legislaturperiode ist ein Parlamentsbeschluss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, SPD, hat sich ebenfalls für eine solche Verlängerung ausgesprochen. Außerdem setzt sie sich für eine Geschlechterparität im Bundestag und eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Mit diesen und weiteren Themen beschäftigte sich auch die Kommission, jedoch kam kein konkretes Ergebnis zustande. Ende März hatte Bas angekündigt, dass der Bundestag bis Juli die Einsetzung eines Bürgerrates beschließen wird. Dessen erste Sitzung soll bereits im September 2023 stattfinden.

Zuerst hatte sich die aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen bestehende Kommission mit der Verkleinerung des Parlaments befasst und an einer Empfehlung gearbeitet. Die Regierungskoalition kam der Kommission jedoch zuvor. Ihr Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde schließlich am 17. März 2023 vom Parlament angenommen. Überhang- und Ausgleichsmandate wird es künftig nicht mehr geben. Zudem soll die Fünf-Prozent-Klausel strikt eingehalten werden. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Die Größe ist ab der nächsten Wahl auf 630 Mandate begrenzt.

Weitere Themen der Kommission waren der angedachte gemeinsame Wahltermin von Bund und Ländern, Begrenzungen von Amtszeiten, der Zeitdruck, unter dem die Abgeordneten stehen, wenn sie Entscheidungen treffen müssen, der legislative Fußabdruck, die Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung und die daraus resultierenden Zuschnitte der Wahlkreise, Möglichkeiten der Digitalisierung von Parlamentsarbeit sowie die Beteiligung von Bürgern.

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