ALKOHOLISIERTE VERKEHRSTEILNEHMER

Am 30. Juli 2023 wird ein PKW Hyundai in der Ortslage Raitzhain im Nahbereich eines Tankstellenbereiches festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle um 6.40 Uhr stellen die Beamten des Inspektionsdienstes Gera fest, dass der 36-jährige Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch aufweist. Bei einem Vortest ergibt sich ein Wert von 1,49 pro mille. Aufgrund des Verdachtes der Trunkenheitsfahrt wurde eine Blutprobenentnahme realisiert und der Führerschein des Fahrzeugführers noch vor Ort vorläufig eingezogen sowie die Weiterfahrt untersagt.

Auch in der Straße des Friedens wurde ein 52-jähriger Fahrzeugführer eines Audi A4 gestoppt. Dieser wies ebenfalls eine Alkoholisierung auf, welche am 30. Juli 2023 um 10.18 Uhr 0,78 pro mille aufwies. Der Vortest wurde mittels eines gerichtsverwertbaren Gerätes auf der Dienststelle wiederholt und brachte ein Ergebnis von 0,66 pro mille zu Tage. Auch damit hat der Betroffene Audi Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit mindestens 500 Euro Bußgeld geahndet wird. Bei einer Recherche stellte sich heraus, dass es nicht der erste Verstoß war. Aufgrund dessen ist mit einer Verdopplung des Bußgeldes durch die Bußgeldstelle zu rechnen.

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