SCHWIERIGE BERECHNUNGEN BEIM GEG

Unklar ist nach Anpassung des Entwurfs, wie viel CO₂ nun eingespart würde und ob das Ein- und Umbauziel der Bundesregierung mit den vorhandenen Handwerkern überhaupt erreicht werden kann.

Voraussichtlich am 8. September 2023 wird sich das Parlament wieder mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz befassen. Laut Sitzungskalender wird es als Tagesordnungspunkt 4 um 12.30 Uhr aufgerufen. Zwischen den Fraktionen besteht allerdings kein Einvernehmen über die Aufsetzung.

Der aktualisierte Entwurf, welcher weniger rigoros als die ursprüngliche Fassung ist und zahlreiche Ausnahmen beinhaltet, macht eine Neuberechnung der CO₂-Einsparungen erforderlich, denn die Werte ändern sich. Weil die neuen Regeln aber wesentlich komplexer sind, die Wärmenetze berücksichtigt werden müssen und neue, unterschiedliche Fristen zum Heizungstausch eingearbeitet sind, werden die Berechnungen schwierig. Sobald sie fertig sind, werden sie der Öffentlichkeit vorgestellt, sagte Stephan Haufe, Pressesprecher im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Bundespressekonferenz am 23. August 2023.

Was die Fernwärmenetze anbetrifft, sind viele der vorliegenden Daten veraltet. Außerdem beruht die Übermittlung auf Freiwilligkeit, da die Fernwärmenetzbetreiber nicht gesetzlich verpflichtet sind, diese zu übermitteln. Außerdem weiß die Bundesregierung nicht, wie viele Handwerker im Heizungsbau beschäftigt sind, und wie viele Heizungswechsel diese bei maximaler Auslastung jährlich vornehmen können. Das geht aus einer Anfrage der Union hervor. Damit bleibt unklar, ob das Einbauziel von 500’000 Wärmepumpen pro Jahr erreicht werden kann. Die Unionsfraktion hatte der Bundesregierung 90 zu beantwortende Fragen vorgelegt.

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